Nachricht beantworten

  • Möchten Sie auf eine empfangene Nachricht eine Antwort senden, wählen Sie aus dem Posteingang durch aktivieren der Checkbox in der ersten Spalte die entsprechende Nachricht aus und wählen die Funktion Antworten.
  • Anschließend öffnet das System eine neue Nachricht, in der bereits das Pflichtfeld Empfänger übernommen wurden.
     
  • Optionale Angaben, bevor Sie die Nachricht absenden:

    • Nachrichtentext
    • Betreff
    • Eigenes Aktenzeichen
    • Aktenzeichen des Empfängers
    • Bearbeiter (interner Bearbeiter beim Absender, ist für den Empfänger nicht sichtbar)
    • Anhänge (max. Anzahl: 200, max. Gesamtgröße: 100 MB)
    • Nachrichtentyp (Allgemeine Nachricht/ HR-Beteiligter)
    • Ein Notar kann optional die Checkbox "Die Nachricht wird auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG i.V.m. § 130a ZPO gesendet." aktivieren, sofern er sich an der Anwendung mit seiner Signaturkarte angemeldet hat.
  • Über die Aktionsleiste können der Nachricht Anhänge hinzugefügt werden, die sich in der Nachricht unter Anhänge auflisten. Die maximale Anzahl beschränkt sich auf 200 Anhänge mit einer maximalen Gesamtgröße von 100 MB. Sollten diese Maximalwerte überschritten werden, erhält der Nutzer eine Meldung, dass die Nachricht dadurch nicht versendet werden kann.
  • Über die Funktion Abbrechen kann jederzeit das Erstellen der Nachricht abgebrochen und zum Posteingang von beN zurückgekehrt werden. Die Details der abgebrochenen Nachricht sind nicht wiederherstellbar.
  • Enthält die Nachricht alle Informationen wird mit Ausführen der Funktion Senden die Nachricht an den Empfänger gesendet.
  • Das System bestätigt den Versand der Nachricht. Daraufhin taucht die Nachricht im Postausgang für eine gewisse Zeit auf und wird in Gesendete Elemente verschoben, wenn die Zustellung der Nachricht erfolgreich war.
  • Abschließend stellt die Aktionsleiste dem Nutzer in Gesendete Elemente eine Eingangsbestätigung (Sendeprotokoll) zum Exportieren zur Verfügung.

Wenn Sie eine Nachricht beantworten, wird der Nachrichtentext der urprünglichen Nachricht nicht übemittelt. Der Betreff (sofern vorhanden) wird mit einem "AW:" gekennzeichnet.