15.02.2023

XNP-Update ab 15. Februar 2023

Auf dieser Seite erhalten Sie zusammengefasst nochmal alle Informationen zu dem bereits angekündigten, manuell auszuführenden XNP-Update.

Nachfolgende Informationen gelten hierbei gleichermaßen für

  • Notarinnen und Notare/Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter
    und deren Mitarbeitende in den Notarbüros,
  • Notarkammern und deren Mitarbeitende.

Allgemeine Informationen

Das XNP-Update, das ab 15. Februar 2023 bereitgestellt wird, muss an allen Arbeitsplätzen, an denen XNP genutzt wird, bis zum 31. März 2023 durchgeführt werden. Informationen hierzu wurden am 30. Januar 2023 auch bereits hier (über die XNP-Startseite) und als Kammerrundmail bereitgestellt.

Das Update muss nicht zwingend an allen Arbeitsplätzen gleichzeitig durchgeführt werden, es ist auch eine gestaffelte Durchführung des Updates möglich. Hierauf wird auch im Bereich Wichtiger Hinweis im Zusammenhang mit den notariellen Online-Verfahren nochmal gesondert hingewiesen.

Die Aktualisierung von XNP überschreibt die bestehende Installation. Die getätigten Einstellungen und Dokumente bleiben erhalten. Ebenso kann der bisher verwendete XNP-Datenordner weiterhin genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Ausführung des Updates lokale Administratorenrechte benötigen. Wir empfehlen daher, Ihren Systembetreuer hinzuzuziehen. Das Update wird nicht automatisch im Hintergrund durchgeführt.

Wichtiger Hinweise im Zusammenhang mit den verwendeten Betriebssystemen

Zu den minimalen Systemanforderungen von XNP gehört ein Betriebssystem von mindestens Windows 10. Mit diesem Update wird die Unterstützung von niedrigeren Betriebssystemen, wie Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1, vollständig eingestellt.

XNP lässt sich nach dem Update mit diesen Betriebssystemen nicht mehr starten. Es handelt sich insoweit um veraltete und seitens des Herstellers nicht mehr mit Support/Updates versorgte Betriebssysteme. Diese dürfen auch im Sinne der IT-Sicherheit nicht mehr verwendet werden (Handreichung IT-Sicherheit - Teil II - 3. Aktualisierungen von Systemen (S. 16 f.), abrufbar unter https://www.bnotk.de/intern/datenschutz/handreichung-it-sicherheit). Das Betriebssystem muss deshalb, sofern noch nicht erfolgt, vor dem Update auf mindestens Windows 10 aktualisiert werden.

Wichtiger Hinweis im Zusammenhang mit den notariellen Online-Verfahren

Bevor Sie das XNP-Update vornehmen, beachten Sie bitte unbedingt folgenden Zusammenhang mit den notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht:

  • Online-Beurkundungen können bis einschließlich 28. Februar 2023 nur durchgeführt werden, wenn das Update noch nicht installiert wurde. Wenn also zwischen dem 15. Februar und dem 28. Februar 2023 eine Online-Beurkundung terminiert ist oder terminiert werden soll, darf das Update erst nach Durchführung der Online-Beurkundung installiert werden.
  • Ab dem 1. März 2023 (14 Uhr) können Online-Beurkundungen nur durchgeführt werden, wenn das Update bereits installiert ist. Wenn also ab dem 1. März 2023 eine Online-Beurkundung vorgesehen ist, muss das Update unbedingt vorher installiert werden.
  • Am Vormittag des 1. März 2023 (bis 14 Uhr) können leider keine Online-Beurkundungen durchgeführt werden.

Dies gilt nur für Arbeitsplatzrechner, an denen tatsächlich Online-Beurkundungen stattfinden; für Arbeitsplatzrechner, die nicht für Online-Beurkundungen genutzt werden, müssen diese Besonderheiten nicht beachtet werden.

Bereitstellung zum Download

Die XNP-Version (Version 3.4.1-2) steht ab sofort wie folgt zum Download zur Verfügung:

Für alle vorstehend aufgeführten Optionen sind lokale Administrationsrechte erforderlich.

Weitere allgemeine Informationen zur Durchführung von Updates finden Sie zudem in der XNP-Onlinehilfe

Bei Rückfragen zur Installation des Updates steht Ihnen unser Support telefonisch oder unter xnp@bnotk.de zur Verfügung.

Informationen für Systembetreuer

Die Bundesnotarkammer hat taggleich mit der ersten Information an Sie auch die Systembetreuer zum anstehenden XNP-Update ab 15. Februar 2023 über das Technik-Wiki informiert. Den Systembetreuern wird dort ab 15. Februar 2023 auch nochmals ein Installationsprogramm für XNP zum direkten Download und zur weiteren Verwendung angeboten.

Sollte Ihr Systembetreuer noch keinen Zugriff auf das Technik-Wiki der Bundesnotarkammer besitzen, kann er sich hierzu an support@bnotk.de wenden.

Hintergründe zum XNP-Update

Die einzelnen XNP-Module (Urkundenverzeichnis, Verwahrungsverzeichnis, Handelsregister, Grundbuch, notarielle Online-Verfahren etc.) werden von der Bundesnotarkammer fortlaufend und ohne aktive Mitwirkung der betroffenen Notarbüros und Notarkammern aktualisiert.

Gelegentlich muss aber – ähnlich einem Betriebssystem – auch die XNP-Basisanwendung aktualisiert werden, etwa für Sicherheitsupdates oder allgemeine Optimierungen.

Diese Updates erfordern aus Sicherheitsgründen lokale Administratorenrechte auf den Arbeitsplatzrechnern und sind somit für die betroffenen Notarbüros und Notarkammern mit Aufwänden verbunden.

Sie können – sofern kein lokaler Nutzer über die entsprechenden Rechte verfügt – nur durch den Systembetreuer durchgeführt werden. Daher ist die Bundesnotarkammer bemüht, solche Aktualisierungen auf zwingend notwendige Fälle zu beschränken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine solche Aktualisierung der XNP-Anwendung etwa dreimal jährlich erforderlich sein wird.


FAQs und weitere Hinweise

Allgemeines

Systemanforderungen

Aktualisierung

Nach der Aktualisierung

Wiederherstellung der bisherigen Version