Besonderheiten zum Start der elektronischen Urkundensammlung

Anbei finden Sie aktuelle Informationen die zum Start am 01.07.2022 zu beachten sind. Ebenfalls können Sie Informationen aus dem Rundschreiben Nr. 4/2022 vom 24.06.2022 der Bundesnotarkammer entnehmen.

Der Zugriff auf XNP wird vorerst weiterhin mit Benutzername und Kennwort möglich sein. Die Umstellung auf die verpflichtende Anmeldung mit Karte erfolgt erst, wenn alle Notarinnen und Notare ausreichend Zeit hatten, die M-Karten zu personalisieren. Nach einer ausdrücklichen Ankündigung durch die Bundesnotarkammer mit einer Vorlauffrist von mindestens zwei Wochen.

Mit dem Start des Archivierungsprozesses am 26.07.2022 erfolgt die Übertragung in das Rechenzentrum der Bundesnotarkammer sowie die Archivierung automatisch. Für die Verschlüsselung und Archivierung der Dokumente in der elektronischen Urkundensammlung ist die Initialisierung der N-Karten und die Personalisierung der M-Karten für die Mitarbeitenden erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel Archivierung.