Vorgang löschen

Haben Sie notarseitig einen Vorgang angelegt, so können Sie diesen auch wieder löschen, sofern noch keine Person an dem Vorgang beteiligt ist. Ein vom Beteiligten übermittelter Vorgang kann nur entknüpft, jedoch nicht gelöscht werden.

Sie gehen dazu in der Aktionsleiste auf Vorgang löschen.

 

Wenn Sie die Aktion Vorgang löschen auswählen, öffnet sich ein Dialogfenster mit einer Sicherheitsabfrage, ob Sie diesen Vorgang tatsächlich löschen wollen.

Bestätigen Sie dies mit Weiter, so wird der Vorgang gelöscht und wird nicht mehr in der Vorgangsübersicht angezeigt.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie den Vorgang nur dann löschen können, solange  kein Bürger in dem Vorgang registriert ist.