Einrichtungen
15.11.2023
Vorgang löschen
Haben Sie notarseitig einen Vorgang angelegt, so können Sie diesen auch wieder löschen, sofern noch keine Person an dem Vorgang beteiligt ist. Ein vom Beteiligten übermittelter Vorgang kann nur entknüpft, jedoch nicht gelöscht werden.
Sie gehen dazu in der Aktionsleiste auf Vorgang löschen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Vorgang nur dann löschen können, solange kein Bürger in dem Vorgang registriert ist.