29.04.2022

Signaturanwendungs­komponente (SAK)

PIN-Verwaltung für alte Chipkarten

Die Signaturkarten der Bundesnotarkammer verfügen generell über zwei unterschiedliche PINs:

PIN1: für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion
PIN2: für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen.

PIN1 für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion ist eine 6-stellige Wirk-PIN, welche sofort einsetzbar ist. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen jedoch nach Erhalt des PIN-Briefes eine Änderung dieser PIN in eine Ihnen bekannte mindestens 6-stellige PIN.

PIN2 für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen ist eine 5-stellige Transport-PIN, welche vor der ersten Verwendung in eine Ihnen bekannte mindestens 6-stellige PIN geändert werden muss. Ohne die Aktivierung der Signaturfunktion kann mit der Signaturkarte nicht signiert werden. 

Die SAK besteht aus der SecureFramework Anwendung und dem daraus zu startenden Cardtool zum Auslesen  und für die Bearbeitung der PINs auf der Karte.

Um die Transport- und Initial-PIN zu ersetzen starten Sie bitte die SecureFramework Anwendung über das Desktop-Icon () aus. Falls Sie die SecureFramework Anwendung noch nicht installiert haben, können Sie diese für Ihr Betriebssystem nachstehend herunterladen.

Nach erfolgreichem Start der Anwendung (Anwendungssymbol ) befindet sich unten rechts in der Taskleiste) betätigen Sie bitte den Button „Cardtool starten“, um die Signaturkartenanwendung zu starten.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass sowohl das Signaturprogramm als auch die Software des Kartenlesers auf dem aktuellsten Stand ist.

SecureFramework Anwendung

zum Download