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Erfahrungsgemäß kann nicht ausgeschlossen werden, dass Viren- bzw. Schadsoftwarescanner die beN-Anwendung oder Teile davon fälschlicherweise als Schadsoftware erkennen. Oftmals handelt es sich hierbei um so genannte False-Positives, also Fehlmeldungen. Entsprechende Meldungen beziehen sich in der Regel auf folgende Programmbestandteile:
Bei Zweifeln sollten Sie sich an Ihren Systembetreuer oder den beN-Support der BNotK wenden. Die oben genannten Bestandteile können dann sofern notwendig als Ausnahmen in ihrem Virenscanner hinterlegt werden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Virenscanner existieren, welche Arbeitsdateien in den gescannten Verzeichnissen ablegen. Dies kann im Falle des oben unter (3) genannten Arbeitsverzeichnisses zu Problemen führen, da die beN-Anwendung die Integrität der dort hinterlegten Anwendungsteile verifiziert und Abweichungen bzw. Verletzungen der Integrität (hier auch durch eine hinzugefügte Datei) Fehlerzustände in der beN-Anwendung hervorrufen können. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Häufige Fehlermeldungen. |
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Ja, Sie können Ihre Mitarbeiter für beN berechtigen und das beN-Postfach auch auf den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter einrichten. Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier unter Nutzung eines Postfachs auf mehreren Arbeitsplätzen. |
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