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Notariatsabwickler werden nach den Absprachen mit der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg sowie der Notarkammer Baden-Württemberg kein separates beN für ihre Amtstätigkeit erhalten. Notariatsabwickler, die zugleich Notare sind, können für die (aktive) Kommunikation das beN nutzen, welches sie für die Amtstätigkeit als Notar besitzen. |
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Zunächst installieren Sie sich bitte die beN-Anwendung wie hier beschrieben. Anschließend ist die Einrichtung wie unter Einrichtung und Aktivierung des beN-Postfachs beschrieben vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr bestehendes EGVP-Postfach bei der Justiz löschen bzw. kündigen. Zum Versand und Erhalt von beN-Nachrichten nutzen Sie bitte einen beN-fähigen Client, wie XNotar oder RA-Micro. |
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Nein, die EGVP-Postfächer werden von beN abgelöst. Nach der Aktivierung Ihres beN-Postfaches haben Sie nur noch einen Lesezugriff auf Ihr EGVP-Postfach. |
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