Sofern Sie im Rahmen Ihrer bestehenden Amtstätigkeit die Einrichtung Ihres beN-Postfachs im Stammdatenverzeichnis (SDV) der Bundesnotarkammer gemäß Kammerrundschreiben vom 19. Februar 2018 bereits vorgenommen haben, können Sie Ihr beN-Postfach mithilfe der beN-Anwendung aktivieren.
Die Bundesnotarkammer empfiehlt nach der Aktivierung des beN-Postfachs mit Ihrer bestehenden Notariatssoftware auf das Postfach zuzugreifen, da zurzeit nur diese die fachlich notwendigen Funktionalitäten bietet. Hierzu muss die Notariatssoftware den Zugriff auf das beN-Postfach ermöglichen. Der Governikus Communicator Justiz Edition erfüllt derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht. |
Falls Sie die Einrichtung noch nicht vorgenommen haben (bspw. bei erstmaliger Einrichtung eines beN-Postfachs bei Beginn einer neuen Amtstätigkeit), so kann die Einrichtung auch innerhalb der beN-Anwendung durchgeführt werden. Lesen Sie dazu hier weiter.
Die Aktivierung muss durch die Notarin oder den Notar erfolgen.
Falls Sie die beN-Anwendung noch nicht installiert haben, finden Sie weitere Informationen unter Installation der beN-Anwendung.
Sollten Sie bereits ein bestehendes EGVP-Postfach haben, müssen Sie vor der Aktivierung Ihres neuen Postfachs alle Nachrichten aus Ihrem EGVP-Postfach wie gewohnt abrufen. Gehen Sie dazu wie gewohnt in XNotar 3.8 oder Ihrer bestehenden Notariatssoftware vor. Falls Sie dies nicht beachten, gehen alle nicht abgerufenen Nachrichten verloren. |
Schritt-für-Schritt-Anleitung |
Sie sehen die Anmeldeseite der Anwendung. Wählen Sie Anmeldung mit Signaturkarte. Wählen Sie Ihr Authentifizierungszertifikat1 aus und geben Sie anschließend Ihre Authentifizierungs-PIN (PIN2) ein.
Zur Aktivierung des besonderen elektronischen Notarpostfachs nutzt die beN-Anwendung die Signaturanwendungskomponente der Bundesnotarkammer. Nach Signaturgesetz ist dafür ein bestätigtes Chipkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 erforderlich, welches mit PIN-Pad und eigenem Display ausgestattet ist. Weiterhin setzt die Signaturanwendung voraus, dass die Systemzeit Ihres Computers nicht mehr als 20 Sekunden von der Serversystemzeit abweicht, vgl. auch FAQ. |
Sofern Sie mehrere Amtstätigkeiten besitzen, werden Ihnen diese zur Auswahl angeboten. Wählen Sie die Amtstätigkeit aus, für die Sie das beN-Postfach aktivieren möchten.
Besitzen Sie nur eine aktive Amtstätigkeit, wird Ihnen diese einmalig zur Auswahl angeboten.
Je Amtstätigkeit wird von der Bundesnotarkammer ein beN-Postfach geführt. Bitte wiederholen Sie die folgenden aufgeführten Schritte für alle Ihre Amtstätigkeiten. Weitere Informationen zu mehreren Amtstätigkeiten finden Sie hier. |
Die Anwendung öffnet die Seite beN Einstellungen.
Wählen Sie in der rechten Aktionsleiste die Aktion Aktivieren.
Sollten Sie die beN-Einrichtung im SDV noch nicht durchgeführt haben, lesen Sie bitte hier weiter. |
Sie werden aufgefordert, Ihre EGVP-Postfachzertifikats-Datei zu importieren.
Sollten Sie nicht über Ihr EGVP-Postfachzertifikat bzw. die dazugehörige PIN verfügen, so können Sie im Rahmen der Aktivierung Ihres beN-Postfachs ein neues Zertifikat erzeugen. Klicken Sie Erstellen und lesen Sie bitte hier weiter. |
ElRv-Daten\[IhrNotarname]\OSCI\[Postfach:DE.BEN_PROD.1234…]\Zertifikate\[schluessel_DE.BEN_PROD. 1234…].p12.
screenshot nicht gut, weil Fehlermeldung zu E-Mailbenachrichtigung erscheint
Der Dialog beN-Postfach aktivieren öffnet sich.
Wählen Sie in der rechten Aktionsleiste die Aktion Aktivieren.
Ihnen werden die Daten angezeigt, welche zu dem Postfach hinterlegt werden.
Sollten die Daten nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Notarkammer, damit diese Ihre Daten im Notarverzeichnis korrigieren kann. |
Klicken Sie auf die Schaltfläche beN-Postfach aktivieren.
Das Aktivieren des Postfachs kann ggf. eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte brechen Sie den Vorgang nicht ab. |
Im Stammdatenverzeichnis können Sie überprüfen, ob Ihr besonderes elektronisches Notarpostfach aktiviert wurde.
Nachstehendes Video zeigt die Aktivierung des beN-Postfachs in der beN-Anwendung.
1 Auf Ihrer Signaturkarte mit Notarattribut befindet sich neben dem qualifizierten Signaturzertifikat (für die qeS) auch ein fortgeschrittenes Authentifizierungs- und Verschlüsselungszertifikat. Dieses kann gegebenenfalls eine vom Signaturzertifikat unterschiedliche PIN besitzen. Diese wurde von Ihnen im Rahmen der Freischaltung der Signaturkarte festgelegt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der neu vergebenen PIN für das beN-Postfach.
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