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Video "Aktivierung des beN-Postfachs"Nachstehendes Video zeigt die Aktivierung des beN-Postfachs in der beN-Anwendung. |
Schritt-für-Schritt-Anleitung |
Sie sehen die Anmeldeseite der Anwendung. Wählen Sie Anmeldung mit Signaturkarte. Wählen Sie Ihr Authentifizierungszertifikat aus und geben Sie anschließend Ihre Authentifizierungs-PIN (PIN2) ein.
Zur Aktivierung des besonderen elektronischen Notarpostfachs nutzt die beN-Anwendung die Signaturanwendungskomponente der Bundesnotarkammer. Sie benötigen ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3, welches mit Tastatur und eigenem Display ausgestattet ist, vgl. Seite der Zertifizierungsstelle. Weiterhin setzt die Signaturanwendungskomponente voraus, dass die Systemzeit Ihres Computers nicht mehr als 20 Sekunden von der Serversystemzeit abweicht, vgl. auch FAQ. |
Sofern Sie mehrere Amtstätigkeiten ausüben, werden Ihnen diese zur Auswahl angeboten. Wählen Sie die Amtstätigkeit aus, für die Sie Ihr beN-Postfach aktivieren möchten.
Besitzen Sie nur eine aktive Amtstätigkeit, wird Ihnen diese einmalig zur Auswahl angeboten.
Je Amtstätigkeit muss ein beN-Postfach eingerichtet und aktiviert werden. Bitte wiederholen Sie die folgenden aufgeführten Schritte für alle Ihre Amtstätigkeiten. Weitere Informationen zu mehreren Amtstätigkeiten finden Sie im FAQ-Bereich. |
Die Anwendung öffnet die Seite beN Einstellungen.
Wählen Sie in der rechten Aktionsleiste die Aktion Aktivieren.
Sollten Sie die beN-Einrichtung gemäß Kammerrundschreiben vom 19. Februar 2018 im Stammdatenverzeichnis noch nicht durchgeführt haben, lesen Sie bitte unter Anleitung, sofern noch keine Einrichtung im SDV erfolgt ist weiter. |
Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie Ihr beN-Postfach seit dem 19. Februar 2018 bereits eingerichtet haben.
Es erscheint der Hinweis alle Nachrichten aus Ihrem bestehenden Postfach abzurufen.
Vor der Aktivierung müssen Sie alle Nachrichten aus Ihrem bestehenden Postfach abrufen. Diese gehen sonst verloren. Falls Sie dies nicht vor dem Start der beN-Anwendung getan haben, öffnen Sie jetzt XNotar bzw. Ihre Notariatssoftware, rufen alle neuen Nachrichten ab und schließen XNotar bzw. Ihre Notariatssoftware dann wieder. |
Sie werden aufgefordert, Ihr Postfachzertifikat zu importieren.
Sollten Sie Ihr Postfachzertifikat bzw. die dazugehörige PIN nicht finden können, so können Sie im Rahmen der Aktivierung Ihres beN-Postfachs ein neues Zertifikat erzeugen. Klicken Sie Erstellen und lesen Sie bitte die Anleitung, sofern Sie ein neues Postfachzertifikat erstellen möchten. |
Die Anwendung öffnet die Seite beN Einstellungen.
Wählen Sie in der rechten Aktionsleiste die Aktion Aktivieren.
Der Dialog beN-Postfach aktivieren öffnet sich.
Ihnen werden die Daten angezeigt, welche zu dem Postfach hinterlegt werden. Diese entsprechen den für Ihre Amtstätigkeit im Notarverzeichnis hinterlegten Informationen.
Sollten die Daten nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Notarkammer, damit diese Ihre Daten im Notarverzeichnis korrigieren kann. |
Klicken Sie auf die Schaltfläche beN-Postfach aktivieren.
Das Aktivieren Ihres beN-Postfachs kann ggf. eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte brechen Sie den Vorgang nicht ab. |
Im Stammdatenverzeichnis können Sie überprüfen, ob Ihr besonderes elektronisches Notarpostfach erfolgreich aktiviert wurde.
Mit der erfolgreichen Aktivierung des beN-Postfachs verfügen Sie über einen "sicheren Übermittlungsweg" im Sinne der verfahrensrechtlichen Vorschriften. Der Nachrichtenversand und -empfang erfolgt unverändert über XNotar oder ggf. eine andere beN-befähigte Notariatssoftware.
1 Auf Ihrer Signaturkarte mit Notarattribut befindet sich neben dem qualifizierten Signaturzertifikat (für die qeS) auch ein fortgeschrittenes Authentifizierungs- und Verschlüsselungszertifikat. Dieses kann gegebenenfalls eine vom Signaturzertifikat unterschiedliche PIN besitzen - die so genannte PIN2. Diese wurde von Ihnen im Rahmen der Freischaltung der Signaturkarte festgelegt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der neu vergebenen PIN für Ihr beN-Postfach.
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