Hamburg

Hier finden Sie die bundeseinheitlichen Veräußerungsanzeigen gem. § 18 GrEStG als ausfüllbare PDF-Dokumente, ergänzt um die landesspezifischen Verfügungen für Hamburg auf den entsprechenden Rückseiten.

Die Vordrucke sind ab dem 01. Januar 2022 in aktualisierter Form zu verwenden.

Hinweis: Zum 1. Januar 2023 hat sich auf den Vorderseiten der Veräußerungsanzeige die Bezeichnung "Urkundenrollennummer" geändert (richtig nun: Urkundenverzeichnisnummer). Die Finanzverwaltung hat für Hamburg noch keine aktualisierten Vordrucke vorgelegt.

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