Notarverzeichnis

NVZ - Identitäts- und Zugangsverwaltung der Bundesnotarkammer.

Das Notarverzeichnis ist zentraler Bestandteil der Identitäts- und Zugangsverwaltung der Bundesnotarkammer. Es dient insbesondere der Erfüllung der Aufgaben der Bundesnotarkammer. Die Eintragung im Notarverzeichnis ist Grundvoraussetzung dafür, dass Amtspersonen und Notarvertretungen Zugang zu den IT-Anwendungen erhalten, die die Bundesnotarkammer zur Verfügung stellt. Zu diesen Anwendungen gehören unter anderem das Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale Testamentsregister, XNP mit dem besonderen elektronischen Notarpostfach, XNotar und die Anwendungen des Elektronischen Urkundenarchivs. Die Eintragung im Notarverzeichnis ist daneben notwendige Voraussetzung, damit die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Amtspersonen und Notarvertretungen Chipkarten sowie entsprechende Fernsignaturen ausstellen darf, in denen qualifizierte Zertifikate berufsbezogener Angaben (Notarattribut/Notarvertretreterattribut) enthalten sind. Schließlich fließen die Eintragungen im Notarverzeichnis in die Notarauskunft der Bundesnotarkammer (notar.de) und das Europäische Notarverzeichnis (notarverzeichnis.eu) ein.

Das Notarverzeichnis ist seit 2017 in § 78l der Bundesnotarordnung gesetzlich geregelt. Die Einzelheiten der Datenerhebung, der Führung des Notarverzeichnisses, der Einsichtnahme in das Notarverzeichnis sowie weitere zweckdienliche Regelungen enthält die auf Grundlage von § 78m der Bundesnotarordnung erlassene Notarverzeichnis- und Postfachverordnung (NotVPV). Daneben sind die Verwaltungsvereinbarungen zu beachten, die die Bundesnotarkammer mit den einzelnen Notarkammern geschlossen hat. 


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