Vorgang entknüpfen

Über die Aktion Vorgang entknüpfen können Sie einen bereits von Ihnen angenommenen Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt wieder an den Beteiligten "zurückgeben".

Dies dürfte nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Es ist denkbar, dass ein Vorgang versehentlich angenommen worden ist, obwohl die Notarin oder der Notar örtlich nicht zuständig ist. In diesem Fall muss der Vorgang grundsätzlich entknüpft werden, damit bürgerseitig eine zuständige Notarin oder ein zuständiger Notar ausgewählt werden kann.

Nach Betätigung der Schaltfläche Vorgang entknüpfen öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie den Grund für das Entknüpfen eintragen müssen. Haben Sie den Grund eingetragen und gehen auf die Schaltfläche Weiter, so wird der Vorgang von Ihnen als Notarin / Notar an den Beteiligten zurückgegeben. Mit dem Speichern dieser Aktion wird der Beteiligte darüber benachrichtigt.

Der eingetragene Grund wird dem Beteiligten im Internetportal der Bundesnotarkammer angezeigt. Der Beteiligte kann dann erneut eine zuständige Notarin oder einen zuständigen Notar zu diesem Vorgang auswählen.