15.11.2021

Registrierungen suchen

Unter dem Menüpunkt „Registerabfragen – Registrierungen suchen“ können Sie im Zentralen Testamentsregister registrierte erbfolgerelevante Urkunden eines Erblassers suchen.

Pflichtangaben

Um registrierte erbfolgerelevante Urkunden eines Erblassers suchen zu können, sind folgende Pflichtangaben zu machen:

  • Geschäftszeichen des Gerichts
  • Geburtsname des Erblassers
  • Geburtsdatum des Erblassers
  • Geburtsort des Erblassers

Als weitere einschränkende Suchkriterien können angegeben werden:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsstandesamt
  • Geburtenregisternummer
  • Notar und
  • URNr

Bitte beachten Sie, dass diese Suchkriterien das Suchergebnis einschränken.

Mit Anklicken des Hakens wird die Registerabfrage initiiert und eine Auswahl an möglichen Treffern angezeigt.

Der in der Spalte „Score“ angezeigte Wert teilt mit, wie hoch die Übereinstimmung der angegebenen Suchkriterien zu den gefundenen Treffern ist. Er soll Ihre eigene Entscheidung erleichtern, nimmt Ihnen diese jedoch nicht ab.

Sobald man einen Registerauszug zum Download auswählt, erscheint nebenstehende Warnmeldung.

Eine Registerabfrage ist zu Lebzeiten des Erblassers nur mit dessen ausdrücklicher vorheriger Einwilligung zulässig.

Liegt die ausdrückliche Einwilligung des Erblassers vor, kann die Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Hat das Gericht positive Kenntnis vom Tod des Erblassers (bspw. durch Vorliegen einer Sterbeurkunde), kann die Frage nach dem Vorliegen der Einwilligung ebenfalls mit „Ja“ beantwortet werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Ermittlungspflicht des verwahrenden Gerichts nach § 351 FamFG, bei der Sie prüfen, ob der Erblasser auch 30 Jahre nach Inverwahrnahme noch lebt, kann die Frage ebenfalls mit „Ja“ beantwortet werden.

Ihnen wird ein Registerauszug des Erblassers zur Verfügung gestellt.

Stellen Sie fest, dass das Suchergebnis nicht auf den gesuchten Erblasser zutrifft oder werden keine Treffer zu den eingegebenen Suchkriterien gefunden, besteht die Möglichkeit über den Button  eine Negativauskunft auszudrucken. Es erscheint nebenstehende Warnmeldung.

Mit dem Button „Anfordern“ wird Ihnen im Downloadbereich des Zentralen Testamentsregisters eine Negativauskunft zum Download zur Verfügung gestellt.