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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Support
- Technischer Bereich
beA-Karten Mitarbeiter Tauschprozess
Die beA-Karten Mitarbeiter, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, sind von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer seit August 2023 gegen neue beA-Karten Mitarbeiter getauscht worden, sofern eine weitere Nutzung gewünscht war.
Der Tausch dieser beA-Karten Mitarbeiter ist abgeschlossen. Allen Anwältinnen und Anwälten, die ihre beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 3) weiternutzen wollten, sollte zwischenzeitlich eine neue Karte (Kartennummer beginnend mit 8) vorliegen.
Die alten beA-Karten Mitarbeiter werden zum 1. Juli 2024 gesperrt und sind in der Folge nicht mehr nutzbar.
Keine Tauschkarte erhalten?
Sollte Ihnen eine beA-Karte Mitarbeiter der alten Generation (Kartennummer beginnend mit 3) vorliegen und Sie dazu keine neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) erhalten haben, obwohl Sie nicht auf den Austausch verzichtet haben, wenden Sie sich bitte zeitnah über das zur Verfügung gestellte Kontaktformular an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Tauschkarte erhalten, aber noch nicht in Verwendung?
Liegt Ihnen die neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) bereits vor, muss diese zeitnah in Ihrem beA hinterlegt werden. Beachten Sie dazu bitte die Anleitungen des beA-Anwendersupports in der Rubrik Aktualisierung von beA-Sicherheits-Token im Bereich Fragen & Antworten: