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eEB zurücksenden
Gemäß § 173 Abs. 3 S. 2 ZPO muss ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) in strukturierter maschinenlesbarer Form an die Gerichte als Bestätigung des Nachrichtenempfangs übermittelt werden. Gemäß Abs. 3 ERVV sind elektronische Dokumente grundsätzlich als maschinenlesbare Strukturdatensätze im Dateiformat XML beizufügen, um die automatisierte Weiterverarbeitung der elektronischen Nachrichten zu ermöglichen. Die Funktion eEB zurücksenden ermöglicht die Erstellung dieses geforderten Strukturdatensatzes und Rückbestätigung ans Gericht.
Ist ein eEB vom Absender für eine eingehende Nachricht im beN angefordert, erscheint im Posteingang in der Spalte eEB das Symbol.
Erscheint bei einer Nachricht in Gesendete Elemente oder im Papierkorb dieses Icon, wurde das eEB nicht über die Aktionsleiste eEB zurücksenden versandt.
Mit Auswahl der entsprechenden Nachricht wird die Funktion auf der Aktionsleiste aktiviert. Mit Klick auf die Funktion öffnet sich ein modaler Dialog eEB senden.
Bitte beachten Sie, dass die Funktion eEB zurücksenden wegen der erforderlichen qualifizierten elektronischen Signatur nur nach Anmeldung durch eine/n Notar/in, Notariatsverwalter/in oder Notarvertreter/in aktiv wird !
- In dem geöffneten Dialog kann das eEB mit einem Empfangsdatum versendet werden.
- Alternativ kann das eEB abgelehnt werden. Die Ablehnung erfordert einen Grund, der im darunter befindlichen Reiter mit Ergänzungen in einem optionalen Freitextfeld ausgewählt werden kann. Gründe der Ablehnung können sein:
- Zustellungsempfänger nicht am Verfahren beteiligt
Inhalt der Sendung unklar oder unvollständig
Zertifikatsprüfung fehlgeschlagen
Wurde das eEB vom Absender abgelehnt, erscheint im Posteingang oder in Gesendete Elemente in der Spalte eEB das Symbol.
- Nach Bestätigung mit OK sind die eingebenen Daten zu überprüfen und durch eine Signatur zu bestätigen. Nach erfolgreicher Signatur wird eine Datei xjustiz_nachricht.xml im Hintergrund generiert und als eEB versendet.
- Der erfolgreiche Versand wird mit dem Symbol in der Spalte eEB in Gesendete Elemente und im Posteingang bestätigt.
- Zur Unterscheidung der eEB-Nachricht von beN Nachrichten ohne eEB erhält der Betreff den Präfix "eEB: << Betreff>>".
- Ebenfalls kann über die Nachrichten-Detailmaske der eEB-Nachricht der erfolgreiche eEB-Versand eingesehen werden.
- Über Exportieren auf der Aktionsleiste erhält man die vollständige Nachrichte und das dazugehörige Prüfprotokoll mit eEB für seine lokale Ablage. Der Vermerk über ein angefordertes eEB in einer eingehenden Nachricht oder ein selbst versendetes eEB befindet sich ebenfalls im Nachrichtenexport (PDF).