15.11.2021

Welche Erblasserdaten müssen eingegeben werden?

Der Notar sollte sich unbedingt eine Geburtsurkunde des Erblassers vorlegen lassen, da die Qualität der Daten auf dem Personalausweis für die Registrierung der Daten im Zentralen Testamentsregister nicht ausreicht.

In die Registrierungsmaske sind die nach § 1 Satz 1 Nr. 1 ZTRV erforderlichen Daten des Erblassers einzugeben: