03.08.2023

Kündigung zum Ende einer Amtstätigkeit

Mit Ende der Amtstätigkeit endet das Nutzungsverhältnis des Notarnetz-Zugangs. Die Notarnetzbox, die der Amtsperson als Zugangsmittel für die Arbeitsplatzrechner im Notarbüro seitens der Bundesnotarkammer anvertraut wurde, ist ein Sicherheits-Element und von nicht unbedeutendem Wert. Sie muss daher zurückgesandt werden, andernfalls erfolgt eine Berechnung - siehe Option Rücksendung. Ggf. kann der Notarnetzanschluss von einer Amtsperson mit einer anderen gültigen Amtstätigkeit übernommen werden - siehe Option Übergabe.

Wir bitten die betreffende Amtsperson, uns rechtzeitig über das Ende der Amtstätigkeit zu informieren und uns mitzuteilen, was mit dem Notarnetz-Anschluss und den ggf. gebuchten NotarnetzPlus-Leistungen nach Ende der Amtstätigkeit geschehen soll.


Option Rücksenden der Notarnetzbox

Auszug aus den Nutzungsbedingungen Notarnetz:
Bereitgestellte Zugangsgeräte, die nicht Eigentum des Amtsträgers geworden sind, wie insbesondere die Notarnetzbox, sind nach Ende des Nutzungsverhältnisses in ihrer originalen Verpackung binnen einer Woche an eine durch die BNotK festgelegte Anschrift in Deutschland auf Kosten des Amtsträgers zurückzusenden.

Vorausgesetzt, Sie haben uns über das Ende Ihrer Amtstätigkeit informiert, erhalten Sie ein Informationsschreiben. Die Vorgehensweise unterscheidet sich Je nach Art der gebuchten Leistungen.

Art der LeistungVorgehen
Notarnetz ohne Plus

Unser Informationsschreiben umfasst:

  1. Widerruf der Zuweisung des Notarnetz-Zugangs und der Notarnetzbox zu der endenden Amtstätigkeit.
  2. Rücksendeschein für die Notarnetbox und Zubehör.
 
Der Amtsträger sendet die Notarnetzbox und Zubehör gemäß Rücksendeschein auf seine Kosten an die auf dem Rücksendeschein vermerkte Adresse zurück.
NotarnetzPlus

Das Informationsschreiben umfasst:

  • Liste der gebuchten NotarnetzPlus-Leistungen.
  • Rücksendeschein für die Notarnetbox und Zubehör.
 
Nach Bearbeitung Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.
Der Amtsträger sendet die Notarnetzbox und Zubehör gemäß Rücksendeschein auf seine Kosten an die auf dem Rücksendeschein vermerkte Adresse zurück.

Option Übergabe

Option Übergabe für den Fall, dass der Notarnetz-Anschluss des Notar-IT-System in den Räumen der Geschäftsstelle ohne Unterbrechung weitergenutzt werden soll.

  • Amtsnachfolger übernimmt den Notarnetz-Anschluss.
  • Dieselbe Amtsperson mit geändertem Amtstitel (Notariatsverwalter ⇔ Notar) übernimmt.
  • Weitere Amtsperson in einer Bürogemeinschaft übernimmt den Notarnetz-Anschluss.
  • Notariatsverwalter übernimmt vorübergehend den Notarnetzanschluss.

Vorausgesetzt, Sie haben uns über das Ende Ihrer Amtstätigkeit informiert, dann erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben. Dieses enthält neben den Daten zur endenden Amtstätigkeit die Daten der Amtsperson und Amtstätigkeit, die den Notarnetz-Zugang und die Notarnetzbox überrnehmen soll.  Die Vorgehensweise unterscheidet sich Je nach Art der gebuchten Leistungen.

Art der LeistungVorgehen
Notarnetz ohne Plus
Die Amtsperson erhält von uns einen Widerruf der Zuweisungsverfügung zur endenden Amtstätigkeit. 
Die übernehmende Amtsperson erhält eine Zuweisungsverfügung zur betreffenden gültigen Amtstätigkeit.
NotarnetzPlusSie erhalten von uns ein Informationsschreiben mit der Liste der gebuchten NotarnetzPlus-Leistungen sowie  einem Vorschlag zur Fomulierung einer Übergabe- / Übernahmeerklärung.
Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung. Die übernehmende Amtsperson erhält eine Bestellbestätigung.