Sicherheit und Datenschutz

Ein sicheres Arbeitsumfeld ist die Grundlage für die digitale notarielle Amtstätigkeit. Dazu gehört auch der Notarnetz-Zugang zum Zugriff auf die zentralen Daten und Anwendungen der IT-Plattform der Bundesnotarkammer.

Allgemein gilt: Komplexität durch geeignete Maßnahmen verringern, klare, einfache und übersichtliche Strukturen erstellen.

Grundlagen

Die wesentlichen Grundsätze zur Informationssicherheit:

  • Verfügbarkeit: Arbeitsfähig sein und bleiben, indem die benötigten Daten, Anwendungen und Kommunikationswege wie der Notarnetz-Zugang genutzt werden können. Solide Qualität, fachgerechte Installation und zugehörige Wartung der Datenleitung, und weiterer am  Notarnetz-Anschluss beteiligten Einrichtungen. Maßnahmen zum Schutz der Störung.
  • Integrität: Sich auf die Daten und deren Verarbeitung verlassen zu können, Schutz vor Manipulation oder Verfälschung durch technisch ungenügende Verfahren. Transparenter Aufbau, Virenschutz sowie kompetente Nutzung des Notarnetz-Anschlusses.
  • Authentizität: Sicher sein, dass die Daten authentisch sind; Schutz gegen mißbräuchlichen Zugriff, Kontrolle darüber wer Zugriff hat und die am Informationsaustausch und Verarbeitung beteiligten Personen und Geräte sicher identifizieren zu können. Den Zugriff auf die am Notarnetz angeschlossenen Einrichtungen nur bestimmten Personen und Geräten erlauben, Zugriffe überwachen und deren Zugangsdaten regelmäßig  zu prüfen und sorgfältig zu behandeln. Hintertüren vermeiden.
  • DS-GVO und Datenschutz Verhaltensregeln müssen bei der technischen Gestaltung und Nutzung des Notarnetz-Anschlusses praktisch unbedingt Berücksichtigung finden.

Wie alle Netze verbindet das Notarnetz viele Teilnehmer und die Leistung des Netzes hängt nicht zuletzt am Verhalten der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer hat daher durch geeignete Maßnahmen seinen Teil entsprechend abzusichern. Wesentliche Maßnahmen sind, Awareness bei den Nutzern zu schaffen und regelmäßig zu schulen.

 

Sicherung von Zugangsdaten und Zugangsmittel

Gemäß § 4 Absatz 1 der Nutzungsbedingungen hat der Amtsträger Kennungen, Zugangsdaten und Zugangsgeräte, die er von der BNotK erhält, durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff und Zugang unbefugter Dritter zu sichern.

  • Von ihm bestimmte Zugangsdaten hat er unverzüglich zu ändern, falls das Risiko besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.
  • Für den Schutz der Zugangsmittel hat der Amtsträger für seinen Systembereich und für die von ihm genutzten Übertragungswege Sorge zu tragen.
  • Der Verlust eines Zugangsmittels, also insbesondere der Notarnetzbox, ist unverzüglich der BNotK anzuzeigen.

Sicherheits-Richtlinien

Mit dem Anschluss an das Notarnetz ist der Notar verpflichtet, die lokale Sicherheit für den Betrieb des Notarnetzes und der Notarnetzdienste sicherzustellen. Hierzu gehören die Absicherung gegenüber dem Internet, technische Maßnahmen in den lokalen Systemen und organisatorische Maßnahmen in der Notarstelle (siehe Sicherheitsrichtlinien Notarnetz §1 (3) ).

Hinweise zur Absicherung finden sie auch unter Internetschutz und Netzwerk-Segmentierung sowie Lokale Sicherheit und Endpoint-Security. Weitergehende Informationen finden Sie unter IT-Nutzung im Notarbüro - Grundlagen und Sicherheit sowie bezüglich Schutz personenbezogener Daten unter Datenschutz

Weitere Sicherheitsmaßnahmen

Zum Schutz des Notarnetz-Zugangs und der zentral bereitgestellten Dienste werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt. Siehe hierzu die Sicherheitsrichtlinien Notarnetz der Bundesnotarkammer und eine Übersicht in dieser Onlinehilfe unter Sicherheit.

Weitere Regelungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Datenschutz und nicht zuletzt zum Schutz des Notarnetz-Zugangs und den zentralen Services der Bundesnotarkammer siehe: