11.12.2023

Notarnetzbox als Zugangsmittel und Datenleitung

Was muss ich bei der Nutzung der Notarnetzbox beachten?

Bitte beachten Sie die Regelungen in den Nutzungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien des Notarnetzes der Bundesnotarkammer.

Auszug aus den Nutzungsbedingungen § 5:

  • Die Notarnetzbox darf ausschließlich zum Anschluss an das Notarnetz im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses genutzt werden.
  • Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ebenso unzulässig wie der Betrieb außerhalb der Geschäftsräume des Amtsträgers.
  • Gegenstände, die dem Amtsträger von der BNotK überlassen werden, gehen nicht in das Eigentum des Amtsträgers über und werden nur für die Dauer des Nutzungsverhältnisses überlassen.

Auszug aus den Sicherheitsrichtlinien § 3:

  • Die Notarnetzbox ist physisch vor unbefugtem Zugriff zu schützen, da sie funktional den Schlüssel durch die „äußere Schutzmauer“ der IT-Plattform der BNotK darstellt.
  • Die Notarnetzbox muss sorgsam behandelt werden. Sie ist vor Stößen und anderen äußeren Einflüssen zu schützen.
  • Die Notarnetzbox darf nicht geöffnet und die Sicherheitsaufkleber dürfen nicht beschädigt werden.

Datenleitung und Verbindung zum Rechenzentrum

Vorausgesetzt wird eine geeignete Datenleitung zwischen Netzabschlusspunkt beim Nutzer und dem von der BNotK verwendeten Rechenzentrum.

  • bestehender Internetanschluss 
  • oder eine NotarnetzPlus-Direktleitung zum Notarnetz-RZ.