Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
-
Unsere Einrichtungen
-
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
- Support
- Technischer Bereich
Für Notarnetz-Zugang ohne Sicherheitspaket konfigurierte Router-Modelle
5.1. Anschlussbuchsen der Notarnetzbox
Die Notarnetzbox besitzt rückseitig 4 LAN-Anschlüsse (gelb hinterlegt FE LAN 0 bis 3). Der Anschluss FE LAN 0, 1 oder 2 muss durch das gelbe Netzwerkkabel mit einem freien LAN-Port Ihres Internet-Routers oder Netzwerkswitches (Hub) verbunden werden. Der FE LAN 3 darf nicht genutzt werden. Sie können dafür auch ein eigenes Netzwerkkabel verwenden.
Sollte an dem Netzwerkswitch oder Hub in der Notarstelle kein freier Steckplatz mehr vorhanden sein, kann dort ein Gerät abgezogen und an einen freien LAN-Anschluss der Notarnetzbox angeschlossen werden. Der dadurch gewonnene Steckplatz steht für den Anschluss der Notarnetzbox zur Verfügung. Das abgezogene Gerät wird über die Notarnetzbox mit dem Netzwerk verbunden. Anschließend muss die Notarnetzbox mit Strom versorgt werden. Bitte nutzen Sie die Arretierung des Stromkabels, um es sicher an der Notarnetzbox zu befestigen.
5.2 LED-Status
Nach Einstecken der Stromversorgung startet die Notarnetzbox. Dieser Vorgang kann bis zu 10 Minute dauern. Bitte haben Sie die entsprechende Geduld. Danach müssen die LED auf der Vorderseite der Notarnetzbox folgenden Status haben:
- LED OK - dauerhaft an
- LED PPP - dauerhaft an
- LED FE LAN 0 bis 2 - an bzw. blinken, wenn der entsprechende rückseitige Anschluss genutzt wurde, um die Verbindung mit dem Büronetzwerk herzustellen.
Falls die LED nicht wie beschrieben leuchten, könnte dies folgende Ursachen haben:
- LED OK leuchtet nicht:
Prüfen Sie bitte, ob Netzteil und Stromkabel der Notarnetzbox
richtig angeschlossen sind.
- LED LAN leuchtet nicht:
Prüfen Sie das Netzwerkkabel zwischen Notarnetzbox
und dem vorhandenen Internet-Router oder Netzwerkswitch
(Hub) in der Notarstelle.
- LED PPP leuchtet nicht:
Die LED PPP zeigt den Status des virtuellen privaten Netzwerkes mit der IT-Plattform der Bundesnotarkammer an. Sollte diese nicht leuchten, ist keine Verbindung zum Notarnetz möglich.
- Dann muss Ihr Systembetreuer / Netzwerkadministrator prüfen, ob der UDP-Port 1701 Ihres Routers / Ihrer Firewall freigeschaltet ist.
- Ist dies der Fall, muss als nächstes mit Ihrem Provider geklärt werden, ob das L2TP-Protokoll zugelassen wird.
- Sind die Einstellungen vorgenommen und leuchtet die LED PPP dennoch nicht, trennen Sie bitte sowohl die Notarnetzbox als auch den vorgeschalteten Router jeweils einige Sekunden vom Strom, so dass die Geräte neu gestartet werden. Die Notarnetzbox benötigt danach ca. 10 Minuten, um eine stabile Verbindung zur IT-Plattform der Bundesnotarkammer aufzubauen.
Können Sie mit Ihrem Systembetreuer die Notarnetzbox nicht erfolgreich in Betrieb nehmen, wenden Sie sich bitte mit einer Problembeschreibung per E-Mail an: support@bnotk.de.