Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Workshop im März 2023 haben wir vorgestellt, dass nach Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs Anpassungen am zuletzt im Jahr 2020 veröffentlichten Nebenakten-Datensatz erforderlich sind. Die zugrundeliegenden Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung 2023 ist am 16. Juli 2023 in der DNotZ veröffentlicht worden (DNotZ 2023, 481). Die Anpassungen und die Bekanntmachung der neuen Datensatz-Version 1.1.0 sind erfolgt (https://www.bnotk.de/veroeffentlichungen). Bei der Führung elektronischer Nebenakten ist damit ab 1. Oktober 2023 der veröffentlichte Datensatz in der Version 1.1.0 zu verwenden. Eine kurze Erläuterung der Anpassungen im Einzelnen finden Sie in der Versionsübersicht unter https://onlinehilfe.bnotk.de/technischer-bereich/softwarehersteller/themenseiten/elektronische-nebenakte-43-notaktvv/versionsinformationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnotarkammer