beN

Besonderes elektronisches Notarpostfach

Das beN-Postfach dient der elektronischen Kommunikation mit Gerichten und stellt zusätzlich einen „sicheren Übermittlungsweg“ für das Einreichen elektronischer Dokumente bei Gerichten dar (§ 130a Absatz 4 Nr. 2 ZPO). Ferner können Gerichte Notarinnen und Notaren über das beN-Postfach Dokumente gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis zustellen (§ 174 Abs. 4 ZPO).

Allgemeine Informationen zu Störungen, Wartungen und weiteren aktuellen Themen im Zusammenhang mit XNP, XNotar und beN finden Sie hier.


Haben Sie Fragen?


*Pflichtfeld

Sie haben eine Frage oder ein Problem?

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) per E-Mail oder stellen Sie ihre Fragen telefonisch gebührenfrei.

  • Telefon: 0800 35 50 - 300 (gebührenfrei)
  • Mohrenstraße 34
    10117 Berlin

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.