Rundschreiben der BNotK

Hier finden Sie Rundschreiben zum besonderen elektronischen Notarpostfach.

Informations-EMail zu den beN Aktiverungsfristen durch ihre Kammer

Mit der Aktivierung des Postfachs kommen sie ihrer Pflicht zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungswegs für die Zustellung elektronischer Dokumente durch die Gerichte gemäß § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO nach. Dieser einmalige Vorgang, bei dem das Postfach mit der Signaturkarte des Notars verknüpft wird, ermöglicht ihnen einen „sicheren Übermittlungsweg“ im Sinne von § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 78n BNotO.

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„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom […] hatten wir Sie auf die notwendige Aktivierung Ihres besonderen elektronischen Notarpostfachs (beN) hingewiesen. Aufgrund einer sicherheitsrelevanten Umstellung im EGVP-System der Justiz ist die Aktivierung nun umgehend, spätestens bis zum [hier Datum aus der Tabelle einsetzen] vorzunehmen. Sollten Sie Ihr Postfach nicht aktivieren, kann es vorkommen, dass Gerichte Ihre Nachrichten nicht mehr lesen können. Falls Sie die Aktivierung des beN noch nicht vorgenommen haben, sollten Sie dies daher nun umgehend nachholen.

Zum Hintergrund: Bei der Aktivierung des beN handelt es sich um einen einmaligen Vorgang, durch den das Postfach mit der Signaturkarte des Notars verknüpft wird. Dies ermöglicht eine persönliche Anmeldung des Notars am Postfach und macht das Postfach damit zum „sicheren Übermittlungsweg“ im Sinne von § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 78n BNotO. Durch die Aktivierung des Postfachs kommen Notarinnen und Notare zudem ihrer Pflicht zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungswegs für die Zustellung elektronischer Dokumente durch die Gerichte gemäß § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO nach. Die Aktivierung des beN-Postfachs kann mit Hilfe der im Webshop der NotarNet GmbH zur Verfügung gestellten Anwendung XNP vorgenommen werden. Auch nach der Aktivierung erfolgt die Kommunikation mit den Gerichten im elektronischen Rechtsverkehr unverändert über XNotar oder eine beN-befähigte Notariatssoftware. XNP dient vorerst lediglich der einmaligen Aktivierung des beN-Postfachs.

In der Anlage erhalten Sie erneut eine Checkliste sowie eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung. Bitte lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch und halten Sie sich an die darin beschriebenen Schritte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an ben@bnotk.de. […]“

Anlagen:

BNotK beN Checkliste & Kurzanleitung

Rundschreiben Archiv

Hier finden Sie das Archiv vergangener Rundschreiben zum besonderen elektronischen Notarpostfach.

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