Elektronisches Urkundenarchiv

Zusammenfassung

Durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1396) ist die Bundesnotarkammer (BNotK) gesetzlich verpflichtet, als Urkundenarchivbehörde ein zentrales elektronisches Archiv zu betreiben, das die Führung der elektronischen Urkundensammlung (USL), des Urkundenverzeichnisses (UVZ) und des Verwahrungsverzeichnisses (VVZ) durch die Notare ermöglicht (Elektronisches Urkundenarchiv, kurz UA).

    Hier finden Sie weitergehende Informationen bzgl. des Elektronischen Urkundenarchivs.

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