Probleme und Fragen zu Urkundenverzeichnis und Verwahrungsverzeichnis
Der Jahresabschluss für vor dem 1.1.2022 entgegengenommene Verwahrungsmassen wird nach den bis zum 31.12.2021 geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die parallele Führung erfordert somit zwei getrennte Jahresabschlüsse.
Macht die Notarin oder der Notar von der Möglichkeit Gebrauch (§ 76 Abs. 3 BeurkG-2022, frühestens ab 1.1.2023), bestehende Verwahrungsmassen in das Verwahrungsverzeichnis zu überführen, müssen alle betroffenen Massen überführt werden und ihre weitere Führung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich im Verwahrungsverzeichnis und damit nach den ab 1.1.2022 geltenden Vorschriften. In der Folge sind Verwahrungs- und Massenbuch nicht mehr aktiv zu führen. Es gibt dann nur noch einen Jahresabschluss.
Sie können im XNP-Modul Urkundenverzeichnis mit der Funktion Neu einen neuen UVZ-Eintrag beginnen. Auf der Karteikarte Grunddaten wird Ihnen dann in dem Eingabefeld UVZ-Nr. automatisch die kleinste noch offene UVZ-Nummer angeboten, auch wenn zwischenzeitlich höhere UVZ-Nummern vergeben wurden. Auf diese Weise können versehentlich freigelassene Nummern ermittelt werden.