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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
FAQ: GwG-Meldeportal
Bitte beachten Sie auch die FAQs zum GwG Prüftool.
Allgemeine Fragen
Die Registrierungsnummer erhalten Sie durch Ihre erstmalige Registrierung bei der FIU. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Jeder Notar muss sich unabhängig von der Abgabe einer Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Inteligence Unit oder "FIU") registrieren (§ 45 Abs. 1 GwG). Eine Darstellung des Registrierungsvorgangs bei goAML kann der Anlage 5 des Merkblatts zum GwG entnommen werden. Bei Fragen zur Registrierung und zur technischen Anwendung von goAML wenden Sie sich bitte direktan die FIU. Hierzu können Sie das Kontaktformular verwenden.
Mitarbeiter können sich zusätzlich zum Notar registrieren lassen. Sie registrieren sich unter dem Link zur „Person für eine bereits registrierte Organisation“.
Das Aktenzeichen dient als Referenznummer für die weitere Kommunikation mit der FIU (z. Bsp. bei Nachmeldungen oder künftigem Schriftwechsel). Es bietet sich an, die eigene Urkundenrollennummer oder Ihr internes Aktenzeichen des Vorgangs, sofern diese vorhanden ist, anzugeben.
Es ist nur das deutsche Alphabet inkl. Umlauten und ß, die Ziffern 0 - 9 sowie Schräg-, Binde- und Unterstrich erlaubt. Unzulässige Zeichen müssen aus dem Aktenzeichn und/oder der UR-Nummer entfernt werden.
Wenn Ihnen diese Informationen von den Beteiligten übermittelt wurden, so können Sie dies hier auch angeben.
Bitte laden Sie die erstellte Meldung als XML herunter und speichern die Datei ab. Melden Sie sich anschließend im Meldeportal der FIU an und laden das XML dort über dem Menüpunkt "Neue Meldungen" unter dem Unterpunkt "XML-Meldungen hochladen" wieder hoch. Sie können anschließend auch Anlagen wie etwa den Vertrag oder Scans der Ausweispapiere hochladen. Drucken Sie nach Abgabe der Meldung diese für interne Dokumentationszwecke aus. Die weitere Kommunikation mit der FIU erfolgt ausschließlich über das Meldeportal der FIU.
Bitte wenden Sie sich an den Support unter gwg@bnotk.de.
Technische Fragen
Es ist zu vermuten, dass der Notar/Notarmitarbeiter nicht im VPN über Register- und Notarnetbox eingewählt ist. Somit kann auch keine andere „gesichert erreichbare“ Seite, wie bspw. Portal.bnotk.de, ZTR, ZVR geöffnet werden. Sollte ein Neustart keine Lösung bringen, so wenden Sie sich bitte an an: gwg@bnotk.de.
Die Ursache dieses Fehlerhinweises kann in den Interneteinstellungen in der Liste der System-Proxy-Ausnahmen liegen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Onlinehilfe bei Proxy-Servern: FAQ
Wenn Sie die erzeugte XML herunterladen wollen, müssen Sie, wenn der Webbrowser Internet Explorer genutzt wird, mit der rechten Maustaste den Link auf der Seitenmitte angeklicken und „Ziel speichern unter“ auswählen.
Fachliche Fragen
Den Text der Meldeverordnung finden Sie hier. Erläuterungen hierzu können Sie den Auslegungs- und Anwendungsempfehlungen entnehmen.
Den Text der Meldeverordnung finden Sie hier. Erläuterungen hierzu können Sie den Auslegungs- und Anwendungsempfehlungen entnehmen.
Ja, sie können mehrere Gründe hintereinander eingeben. Dafür müssen Sie auf das auf der rechten Seite klicken "Eintrag hinzufügen". Dann können Sie den weiteren Meldegrund ergänzen. Sie können aber auch zusätzlich kurz den Sachverhalt zusammenfassen, indem Sie das darunter befindliche Freitextfeld nutzen.
Ist das Datum der beabsichtigten Beurkundung noch unklar, ist das voraussichtliche Datum (ansonsten ein fiktives Datum in der Zukunft) einzugeben. Steht endgültig fest, dass es zu keinem Abschluss kommen wird, liegt eine sog. Verdachtsmeldung ohne Transaktion vor. Bitte geben Sie dann "nein, es wird zu keiner Beurkundung kommen" an.
Unter dem Menüpunkt "Ergänzende Inormation und besondere Hinweise" können Sie diese für die FIU eingeben, die für die Meldung relevant sind (z.B. falls aus einem speziellen Grund eine direkte Abgabe des Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden angeregt wird oder ein Terrorismusverdacht besteht).
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