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Änderung von § 12 Abs. 2 HGB - maschinenlesbare und dursuchbare Dateiformate
Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben der Bundesnotarkammer Nr. 15/2021 vom 17.11.2021 weisen wir auf die Änderung von § 12 Abs. 2 HGB zum 1. August 2022 hin. Bitte beachten Sie, dass die Änderung zur Folge hat, dass elektronische Dokumente zum Handelsregister ab dem 1. August 2022 „in einem maschinenlesbaren und durchsuchbaren Datenformat“ einzureichen sind, da ansonsten die Gefahr einer Beanstandung durch das Registergericht besteht.
Zur Erzeugung maschinenlesbarer PDF-Dateien beachten Sie bitte die Empfehlungen der Bundesnotarkammer in dem o. g. Rundschreiben.
Datei hochladen
Nachfolgend wird die Erfassung eines einzelnen Dokuments durch Hochladen einer PDF- bzw. TIFF-Datei beschrieben:
- Das System öffnet einen Dialog, in dem eine PDF- oder TIFF-Datei hochgeladen werden kann (in der weiteren Beschreibung wird diese PDF bzw. TIFF auch als "Dokumentendatei" bezeichnet).
- Klicken Sie auf "Datei auswählen"
- Das System öffnet einen Dateiauswahldialog.
- Wählen Sie die PDF- oder TIFF-Datei, die hochgeladen werden soll und übernehmen Sie sie.
- Passen Sie bei Bedarf die Informationen zur Dokumentendatei in diesem Dialog an. Systemseitig wird automatisch der Name der Dokumentendatei als Dokumententitel gesetzt.
- Dokumentendatum: Geben Sie hier bitte das Datum ein, zu dem das Dokument errichtet wurde (z. B. Tag der Beglaubigung oder Beurkundung).
- Dokumentenzeichen: Soweit das Dokument eine UR-Nummer hat, können Sie diese hier eingeben (bei Fremdurkunden ggf. mir Angabe zum beurkundenden Notar).
Für das Hochladen eines Dokumentes können Sie auch die Drag & Drop-Funktion nutzen. Wählen Sie dafür die gewünschte Datei aus und ziehen Sie diese in den Bereich "Datei".
Sie haben nach Hochladen der Dokumentendatei die Möglichkeit folgende Kriterien für die Weiterverwendung festzulegen:
- Falls die Datei bereits einen Beglaubigungsvermerk enthält, so aktivieren Sie die Checkbox "Dokument enthält bereits einen Beglaubigungsvermerk".
- Wenn Sie unmittelbar im Anschluss systemseitig einen Beglaubigungsvermerk anfügen wollen, so aktivieren Sie die Checkbox "Nach dem Speichern soll direkt ein Beglaubigungsvermerk angefügt werden." Bei systemseitigen Anfügen eines Beglaubigungsvermerks wird auch dies als Information in den Dateiauswahldialog "nachgetragen". Die Information wird später bei der Validierung der Registeranmeldung berücksichtigt.
- Wenn Sie hochgeladene PDF-Dateien, die nicht PDF/A-1b-konform sind, in das Dateiformat PDF/A-1b konvertieren wollen, so aktivieren Sie die Checkbox "Das Dokument soll nach PDF/A 1b konvertiert werden".
- Bestätigen Sie Ihre Angaben mit "Speichern".
Folgende Variante sind nun möglich:
- Haben Sie sich dafür entschieden nicht unmittelbar einen Beglaubigungsvermerk anzufügen: Das System schließt den Dialog und überträgt die erfassten Informationen auf die Seite. Das Dokument wurde nun in der Registeranmeldung gespeichert.
- Haben Sie sich dafür entschieden unmittelbar einen Beglaubigungsvermerk anzufügen: Das System öffnet nach Speichern den Dialog zur Auswahl eines Beglaubigungsvermerks (Beglaubigungsvermerk erstellen). Dort können Sie einen Beglaubigungsvermerk auswählen und anfügen. Mit Anfügen bestätigen Sie die Auswahl. Das System schließt den Dialog und überträgt die erfassten Informationen auf die Seite. Das Dokument und der Beglaubigungsvermerk wurden nun in der Registeranmeldung gespeichert.
- Haben Sie sich dafür entschieden das Format der hochgeladenen Datei in PDF/A-1b zu konvertieren: Mit Speichern erfolgt die Konvertierung. Achtung: Bei signierten Dateien wird im Rahmen der Konvertierung die Signatur entfernt.
- Für alle Varianten gilt: Es werden die Optionen "Bearbeiten", "PDF bearbeiten" und "Entfernen" ergänzt bzw. freigeschaltet. Hiermit können Sie nachträglich sowohl die Metadaten des Dokuments (Bearbeiten) oder das Dokument an sich (PDF bearbeiten) nachträglich ändern/ergänzen.
Dokumentart und Angaben zur Validierung bestimmen
- Nach Hochladen der Dokumentdatei über den Dateiauswahldialog und entsprechendem Speichern - mit oder ohne Anfügen eines Beglaubigungsvermerks - wird das Dokument mit den entsprechenden Dokumenteigentschaften auf der Karteikarte angezeigt.
- Solange keine Dokumentart ausgewählt ist, wird der Dokumentbereich mit dem Dateinamen betitelt. Sobald eine oder mehrere Dokumentarten gewählt sind, werden diese nach dem Dateinamen ergänzt.
- Eine im hochgeladenen Dokument etwa vorhandene Signatur erkennt die Anwendung selbständig. Das System überprüft bei Übernahme, ob in dem gleichen Ordner, in dem sich die Datei auf Ihrem Rechner befindet, eine gleichnamige Signaturdatei vorhanden ist. Falls ja, wird diese automatisch mitgeladen. Das System zeigt auf der Karteikarte im Bereich Signatur dann einen entsprechenden Hinweis "Signatur vorhanden" an.
- Der Anwender bestimmt nach Hochladen der Dokumentdatei die Dokumentart/en und Validierungsvorgaben (Beglaubigungsvermerk notwendig/nicht notwendig, Signatur notwendig/nicht notwendig):
- Wählen Sie aus den Vorgaben innerhalb des Dokumentbereichs die Dokumentarten durch Auswahl über die Checkbox aus.
- Wählen Sie, ob das Erfordernis eines Beglaubigungsvermerks/einer Signatur durch Auswahl über die Checkbox aus. Diese Vorgaben sind jeweils für die Validierung maßgeblich.
- Ein erneutes Bearbeiten der Dokumenteigenschaften ist mit Klick auf den Button "Bearbeiten" möglich.
- Ein Bearbeiten des Dokuments ist mit Klick auf den Button "PDF bearbeiten" möglich.
Damit das Modul Handelsregister die zu einer Dokumentendatei gehörende Signaturdatei automatisch mit hochladen kann, müssen Dokument und Signatur im gleichen Dateiverzeichnis auf dem Rechner gespeichert sein. Außerdem müssen die Dateien die gleiche Bezeichnung haben. Wenn das Dokument beispielsweise "Dokument.pdf" heißt, muss die Signaturdatei "Dokument.pdf.pkcs7" heißen.
Wenn Sie nicht unmittelbar im Anschluss zum Hochladen der Datei, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Beglaubigungsvermerk zu einem Dokument in XNotar-HR hinzufügen möchten, dann erfolgt dies über die Funktion "PDF bearbeiten". Das Dokument wird dann im PDF-Viewer geöffnet, wo Ihnen immer eine Funktion für das Anfügen eines Beglaubigungsvermerks zur Verfügung steht.
Da der PDF-Viewer und die Erstellung eines Beglaubigungsvermerks modulübergreifende Funktionalitäten sind, werden diese einheitlich in den Kapiteln Modul Dokumente bzw Beglaubigungsvermerk erstellen beschrieben.
Dokument hinzufügen: Anschreiben
Für den Dokumententyp "Anchreiben" haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Es wird ein weiterer Bereich auf der Karteikarte Dokumente ergänzt, der es ermöglicht
- über Klick auf den Button "Neu" eine Dokumentdatei hochzuladen, wie oben beschrieben.
- über Klick auf den Button "Anschreiben erstellen" ein Anschreiben über die Anwendung zu generieren:
- Klicken Sie auf "Anschreiben erstellen".
Die Standardvorlage enthält folgende Platzhalter, die systemseitig befüllt werden, und die auch in individuelle Vorlagen übernommen werden können:
Platzhalter | Belegungslogik |
{{Notar-Titel}} {{Notar-Vorname}} {{Notar-Nachname}} | Umsystem NVZ (Notarverzeichnis) |
{{Datum}} | Metadaten zum Dokument |
{{Amtsgericht}} | Datenfeld <Registergericht> Karteikarte Rechtsträger |
{{Registerzeichen}} {{Rechtsträger}} | Datenfelder <Registerzeichen> und <Reg-Nr.> Karteikarte Rechtsträger Datenfeld <Bezeichnung> Karteikarte Rechtsträger |
Mein Zeichen: {{Aktenzeichen}} | Datenfeld <Aktenzeichen/UVZ-Nummer> |
{{Titel}} {{Vorname}} {{Nachname}}, {{Amtstitel}} | Umsystem NVZ bei Notarvertreterinnen und Notarvertreterin wird der Amtstitel unveränderbar mit Notarvertreter/in belegt |
- Sie können in dem Textfeld "Anschreiben editieren" den Anschreibentext selbst verfassen und/oder Textbausteine über die Auswahlliste "Textvorlage auswählen" zur Hilfe nehmen. Immer wenn Sie einen Textbaustein wählen, wird dieser unter dem bisherigen Text im Textfeld angefügt.
- Das System aktualisiert regelmäßig die Vorschau des Anschreibens.
- Speichern Sie das Anschreiben über "Anfügen" in ihre Registeranmeldung
Sie können auch eigene Anschreiben-Vorlagen hinterlegen (siehe dazu Kapitel Erstellen individueller Vorlagen für Anschreiben und Beglaubigungsvermerke) und diese dann auch als Standardvorlage für Anschreiben in Registeranmeldungen speichern.