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Dokumentenimport steht mit der Versionsaktualisierung am 29.05.2024 bereit!
XNotar/Urkundenverzeichnis (UVZ): Import von Beteiligtendaten und Dokumenten
Mit der Versionsaktualisierung im Mai 2024 von XNotar stellen wir die erweiterte Verbindungsfunktion zwischen den Modulen von XNotar und dem Modul Urkundenverzeichnis zur ergänzenden Nutzung in der Anwendung zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten der Onlinehilfe
Modul Grundbuch: Importieren von Beteiligtendaten aus dem Urkundenverzeichnis (UVZ)
Modul Handelsregister: Importieren von Beteiligtendaten aus dem Urkundenverzeichnis (UVZ)
Modul Grundbuch: Importieren von Dokumenten aus dem Urkundenverzeichnis (UVZ)
Modul Handelsregister: Importieren von Dokumenten aus dem Urkundenverzeichnis (UVZ)
Mit den bereitgestellten Umsetzungen ist es möglich, sowohl
- bei der manuellen Anlage von Vorgängen,
- als auch beim Importieren von Vorgängen aus einer Notarsoftware
die im Urkundenverzeichnis bereits vorhandene Beteiligtendaten und Dokumente zur Wiederverwendung zu übernehmen und in die Vorgänge in XNotar insgesamt zu übernehmen bzw. die Vorgänge dadurch zu ergänzen.
Wichtige fachliche Hinweise in Bezug auf Übereinstimmungsvermerke und Signaturen aus dem UVZ
Weiterverwendung eines mit Signatur versehenen Übereinstimmungsvermerks aus dem UVZ
Dokumente die im UVZ bereits mit einem Übereinstimmungsvermerk und einer Signatur versehen wurden, sind für den elektronischen Rechtsverkehr geeignet und können daher direkt weitergenutzt werden. Ein manuelles Hinzufügen eines Beglaubigungsvermerks und eine erneute Signatur durch den Notar entfällt hierbei.
Ob Sie ein Dokument aus dem UVZ direkt für den elektronischen Rechtsverkehr verwenden können, erkennen Sie bereits im Dialog an der Hinweiskombination "Signatur vorhanden" und "Beglaubigungsvermerk im Dokument enthalten"
Bei Dokumenten die im UVZ zwar einen bereits angefügten Vermerk besitzen, welcher allerdings noch nicht signiert ist, wird dieser vorbereitete Vermerk automatisch entfernt. Sie müssen dann wie gewohnt manuell einen Beglaubigungsvermerk an das Dokument anfügen und signieren.
Gleiches Vorgehen gilt auch für Dokumente die im UVZ hochgeladen wurden und noch keinen Vermerk enthalten.
Über die Checkbox im Import-Dialog haben Sie die Möglichkeit bei solchen Dokumenten direkt im Anschluss den Dialog zum anfügen eines Beglaubigungsvermerks zu öffnen.
Behandlungen von Elektronischen Urschriften
Originale von Niederschriften die elektronisch von einem Notar errichtet wurden sind für den Rechtsverkehr ungeeignet. Aus diesem Grund wird die elektronische Signatur beim Import in den XNotar Vorgang verworfen. Im Import-Dialog wird daher der Checkbox zum anschließenden Anfügen eines Beglaubigungsvermerkes automatisch ausgewählt, was die Nutzerführung vereinfacht.
Originale von Vermerksurkunden die elektronisch errichtet wurden, sind hingegen für den elektronischen Rechtsverkehr geeignet. Die XNotar Module erkennen die im UVZ gewählte Urkundenart und verhalten sich entsprechend richtig, sodass Sie nur beim Anlegen des UVZ-Eintrages auf die korrekte Urkundenart achten müssen.
WICHTIG:
Der Beglaubigungsvermerk der an eine elektronisch beglaubigte Abschrift eines elektronischen Originals angefügt wird muss über die inhaltliche Beglaubigung hinaus noch Auskunft über die Prüfung der elektronischen Signatur des Originals geben!
Maximale Dateigröße für den elektronischen Rechtsverkehr
Bitte beachten Sie, dass es Beschränkungen der Dateigröße für den elektronischen Rechtsverkehr gibt, die nicht für das UVZ gelten. Sollten die Dokumente die Sie im UVZ hochgeladen haben die jeweilige Dateigröße des betroffenen Bundeslandes überschreiten, können diese nicht für den elektronischen Rechtsverkehr verwendet werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Entsprechenden Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Es bietet sich daher bei besonders großen Dokumenten an, diese vorher zu komprimieren und anschließend manuell über den bekannten Dokumentenupload hochzuladen und mit einer Signatur zu versehen.
Für Rückfragen zur Nutzung, für Optimierungsvorschläge und sonstige Rückmeldungen zu den neuen Umsetzungen der UVZ-Anbindung sind wir offen und dankbar.
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