Versionsinformationen: Meldeportal

Umgesetzte Inhalte und bekannte Einschränkungen

Umgesetzte Inhalte

Mit der neuen Version des Meldeportals werden relevante Anforderungen der Geldwäsche-Meldeverordnung umgesetzt. Eine Meldung an die FIU kann zukünftig um diese Angaben vervollständigt werden:

  • Behörde und Aktenzeichen im Falle eines behördlichen Auskunftsersuchens (§ 3 Abs. 1 Nr. GWGMeldV) (verfügbar ab 02.03.2026)
  • Beginn und Ende einer relevanten Geschäftsbeziehung (§ 3 Abs. 3, Anlage A) Nr. 1 GWGMeldV)
  • beteiligte Konten (§ 3 Abs. 3, Anlage A) Nr. 2 und Anlage C) GWGMeldV)
  • beteiligte Immobilien (§ 3 Abs. 5 GWGMeldV)

Ebenso können der Meldung relevante Dokumente beigefügt werden (§ 3 Abs. 5 GWGMeldV). Nähere Informationen zum Anfügen von Dokumenten finden Sie im Artikel Anleitung für die Nutzung des Meldeportals.

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.