Die elektronische Präsenzbeurkundung

Verkündung des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung

Am 12. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung verkündet. Damit können notarielle Urkunden künftig auch im Präsenzverfahren originär elektronisch errichtet werden. Die Beteiligten unterschreiben dabei auf einem Unterschriften-Pad und die Notarinnen und Notare signieren die Urkunde qualifiziert elektronisch. Die Bundesnotarkammer wurde mit der Bereitstellung eines entsprechenden Signatursystems beauftragt. Die Software ist bereits vollständig fertiggestellt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 29. Dezember 2025 steht allen Nutzenden das neue Modul "eBeurkundung" in der XNP-Anwendung zur Verfügung. 

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier lesen: Elektronische Präsenzbeurkundung setzt neuen Meilenstein für Bürokratieabbau und Digitalisierung | Bundesnotarkammer

In Kürze erscheint zudem noch ein Rundschreiben. Diesem sind als Anlagen ein Einblick in die technischen Voraussetzungen für die elektronische Präsenzbeurkundung und eine Kurzanleitung beigefügt. Das Rundschreiben wird hier veröffentlicht werden: https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/rundschreiben

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