Am 1. Juli 2022 geht die elektronische Urkundensammlung in Betrieb. Notarinnen und Notare müssen ab diesem Zeitpunkt gemäß § 34 Abs. 1 NotAktVV alle Dokumente, die in der papierförmigen Urkundensammlung verwahrt werden, in elektronischer Form in der elektronischen Urkundensammlung verwahren. Das bringt nicht unerhebliche Änderungen für die notarielle Praxis mit sich, die im täglichen Büroablauf umgesetzt werden müssen. Die Bundesnotarkammer bietet deshalb eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung an, in der unmittelbar anhand von XNP die wesentlichen neuen Anforderungen der elektronischen Urkundensammlung erläutert und der Scanprozess zur Herstellung einer elektronischen Fassung i.S.v. § 56 BeurkG gemäß der Musterverfahrensdokumentation der Bundesnotarkammer dargelegt werden.
Den Link zur Veranstaltung stellen wir am Tag der Veranstaltung jeweils spätestens eine Stunde vor Beginn im internen Bereich der Seite zum Elektronischen Urkundenarchiv unter www.elektronisches-urkundenarchiv.de/intern bereit.
Unsere Onlinehilfe hilft Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu den Anwendungen der Bundesnotarkammer oder der NotarNet GmbH haben. Sie finden hier Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Video-Tutorials, Tipps, Checklisten, Informationen zu Softwareversionen und Antworten auf häufige Fragen. Die Onlinehilfe richtet sich an alle Nutzergruppen, insbesondere Notarinnen und Notare, die Rechtsanwaltschaft, Bürgerinnen und Bürger, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine, Betreuungsgerichte sowie Systembetreuer und Hersteller von Spezialsoftware für die Rechtspflege.
Unsere Onlinehilfen halten wir fortlaufend aktuell für Sie.
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