Einrichtungen
Tausch des qualifizierten Zertifikats zur Fernsignatur
Dieses Tutorial richtet sich ausschließlich an Inhaberinnen und Inhaber bestehender Signaturkarten, denen nun im Rahmen des Kartentauschs zu ihrer neuen Karte eine Fernsignatur bereitgestellt wird, d.h. deren qualifiziertes Zertifikat getauscht wird.
Die nachfolgenden Screenshots zeigen die Antragsstrecke für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte („beA-Karten“), der Ablauf des Antrags ist jedoch für alle Kundengruppen identisch.
- Sie benötigen die SAK lite der BNotK.
- Bitte laden Sie diese für PC oder MAC hier herunter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/signaturanwendungskomponente und installieren diese.
- Schließen Sie Ihr Lesegerät an und stecken Sie Ihre neue Karte, deren Kartennummer mit einer „7“ “ (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) oder einer „6“ (Justiz) beginnt, in Ihr Lesegerät.
- Im Anschluss können Sie über das Startmenu die „BNotK SAK lite“ starten.
Klicken Sie nun auf dem Link aus Ihrer E-Mail „Link zum Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats“
Falls Sie noch keinen Link erhalten haben sollten, oder der Link nicht mehr funktioniert, teilen Sie uns dies bitte über unser Kontaktformular mit.
Sollte die Gültigkeit des bei der ursprünglichen Antragstellung verwendeten Ausweisdokumentes inzwischen abgelaufen sein, müssen Sie uns einen aktuellen Identitätsnachweis übermitteln.
Zur Auswahl stehen folgende Optionen:
- eID auslesen (eine Anleitung dazu finden Sie hier),
- qualifiziert elektronisch signierte Ausweiskopie hochladen (eine Anleitung dazu finden Sie hier)
- oder unterschriebene Ausweiskopie postalisch einreichen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitungszeit beim Einreichen einer Ausweiskopie per Post auf Grund des manuellen Aufwands länger ist als bei den anderen beiden Optionen.
Bitte wählen Sie Ihre entsprechende Option aus.
Schließen Sie nun die Antragstellung durch Klicken auf „Antrag verbindlich stellen“ ab.
Eine Übersicht zu den Inhalten der Zertifizierungsstelle in der Onlinehilfe finden Sie hier.