28.12.2023

Anleitung zur Beantragung einer Fernsignatur

Sie können Ihre beA-Karte Basis nachträglich mit einer Signaturfunktion (Fernsignatur) ausstatten.
Hierfür müssen Sie online einen sog. Signaturantrag stellen.

Rufen Sie unsere Webseite https://zertifizierungsstelle.bnotk.de auf.
Klicken Sie auf Bestellung & Antrag.

Betätigen Sie anschließend die Schaltfläche Fernsignatur (qeS).

Wählen Sie bitte auf der rechten Seite das Feld Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen aus.

Betätigen Sie anschließend die Schaltfläche Beantragen.

Es erscheint nun ein Login-Fenster zur Anmeldung.
Für den Login benötigen Sie
-   ein Kartenlesegerät (mit PIN-Pad & Display)
-   Ihre beA-Karte Basis
-   sowie die Anwendung BNotK SAK lite
    (diese können Sie hier für Ihr Betriebssystem
    herunterladen und installieren)

Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Kartenlesegerät am PC angeschlossen ist und Ihre beA-Karte im Kartenlesegerät steckt.
Starten Sie anschließend die installierte SAK lite und beätigen Sie die Schaltfläche "Mit Chipkarte anmelden".

Nachdem Sie die SAK lite erfolgreich gestartet haben und die beA-Karte ausgelesen wurde,
lassen Sie bitte unbedingt die SAK lite im Hintergrund geöffnet.

Drücken Sie nun auf den Button secureframework Kommunikationsfenster öffnen.

Es öffnet sich ein Pop-up-Fenster, welches Sie bitte ebenfalls im Hintergrund geöffnet lassen.

 

 

 

Auf dem Hauptbildschirm wird Ihre eingelegte beA-Karte erkannt und Sie werden über die Schaltfläche Anmelden und durch die Eingabe Ihrer Karten-PIN weitergeleitet zur Antragsstrecke.

Legen Sie nun in der Produktauswahl die Fernsignatur (beA) in den Warenkorb, indem Sie rechts neben dem Produkt auf den grünen Einkaufswagen klicken.

Mit bestätigen der Schaltfläche Vorwärts werden Sie weitergeleitet zu Ihren Persönlichen Daten.

Sobald Daten fehlen, wird das betroffene Feld rot umrandet angezeigt. 

Füllen Sie alle Felder aus, bis keines mehr rot markiert wird.

Geben Sie unten Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie diese.­­­

Betätigen Sie anschließend die Schaltfläche vorwärts. 

Sollten Sie zum ersten Mal eine qualifizierte elektronische Signatur beantragen oder Ihr Ausweisdokument nicht mehr aktuell sein, ist eine individuelle Identifizierung notwendig. In diesem Fall können Sie mit Ihren ausgedruckten Antragsunterlagen entweder zu Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer (sofern diese ein Kammeridentverfahren anbietet) oder zu einem Notar gehen, der Sie mittels Unterschriftsbeglaubigung identifiziert.

INFO: Die vollständigen Antragsdokumente werden uns anschließend durch die Rechtsanwaltskammer oder das Notariat über den elektronischen Rechtsverkehr (EGVP) übersandt.

Eine Anleitung zur korrekten Übermittlung des Signaturantrages für die Rechtsanwaltskammer oder das Notariat finden Sie in unserem Hilfebereich:
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/downloads

Sie werden nun gebeten ein Widerrufskennwort zu vergeben. Das Widerrufskennwort benötigen Sie zur Authentifizierung im Falle einer telefonischen Sperrung Ihrer beA-Karte.

Darüber hinaus dient das vergebene Widerrufskennwort als Passwort zum Öffnen Ihrer Antrags- und Bestelldokumente, die Sie nach dem Bestellabschluss als PDF-Dokument per E-Mail erhalten. Bewahren Sie das Widerrufskennwort daher bitte sicher auf.

Wiederolen Sie Ihr Widerrufskennwort und bestätigen Sie anschließend die Schaltfläche Vorwärts

Sie gelangen nun zur Übersicht Ihrer Versand- und Rechnungsadresse.

Ihre Rechnungsadresse kann Ihre Geschäftsadresse sein, Sie können jedoch auch ein abweichende Adresse auswählen. 

Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt hinterlegt sind. 

Bestätigen Sie anschließend die Schaltfläche Vorwärts

Sie gelangen nun zur Bestellübersicht. Prüfen Sie, ob alle Angaben der Richtigkeit entsprechen. 

Anschließend betätigen Sie die Schaltfläche Vorwärts

Sie werden nun zur Seite Abschluss weitergelietet. 

Setzen Sie jeweils einen Haken in alle vier Kästchen und betätigen Sie anschließend die Schaltfläche Antrag verbindlich stellen.

Sollte Ihre E-Mail-Adresse noch nicht verifiziert sein, erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail. Befolgen Sie bitte die in der E-Mail angegebenen Schritte. Anschließend wird Ihnen die Bestellbestätigung zugesandt.

Mit der Einführung der Fernsignatur wird sich das qualifizierte Zertifikat nicht mehr auf der Chipkarte befinden, sondern verbleibt in der hochsicheren Netzumgebung der Zertifizierungsstelle. Damit entfällt der bisherige Nachladevorgang, bei dem das qualifizierte Zertifikat erst auf die jeweilige beA-Karte geladen werden musste.

Nach erfolgeicher Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird die Fernsignatur von uns ausgestellt. Bis zum endgültigen Einsatz der Fernsignatur erhalten Sie von uns drei E-Mails:
          1.  Ihr Antrag wurde angenommen bzw. ist eingegangen
          2.  Ihr Antrag wurde geprüft und genehmigt
          3.  Die Fernsignatur wurde produziert

Nach dem Eintreffen der letzten E-Mail steht Ihnen im beA die Fernsignatur zur Verfügung.