03.10.2025

Anleitung zur Beantragung einer Fernsignatur

Dieser Artikel richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften und beschreibt, wie Sie eine Fernsignatur bestellen können. Es wird dabei vorausgesetzt, dass sie bereits im Besitz einer beA-Karte Basis sowie der zugehörigen PIN sind.

Website der Zertifizierungsstelle

Der einfachste Weg zur Bestellung von Produkten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer führt über die Website der Zertifizierungsstelle.

Einstieg über die Website der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Öffnen Sie die Webseite der Zertifizierungsstelle https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/.

Wählen Sie in der Menüleiste den Reiter Bestellen.

Wählen Sie auf der Übersichtsseite die Kundengruppe Rechtsanwälte & BAG (beA-Produkte).

Ein direkter Einstieg ist zudem über diesen Link möglich: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bestellen/beaprodukte

Auf der Produktinformationsseite informieren wir über bestellbare Produkte und ausführbare Aktionen.

Um ein Produkt zu bestellen, betätigen Sie rechts die Schaltfläche Bestellen.

Im nächsten Schritt wählen Sie bitte die passende Antragsstrecke. Ihnen stehen derzeit drei Antragsstrecken im beA-Kontext zur Verfügung:

  • Für Berufsausübungsgesellschaften (BAG): Bestellung von beA-Karten für BAG
  • Für Neukunden: Bestellung ohne Anmeldung/Login
  • Für Bestandskunden: Bestellung mit Anmeldung/Login (setzt eine Chipkarte und die BNotK SAK lite voraus)

 

Zur Bestellung einer Fernsignatur wählen Sie hier die Antragsstrecke Bestellung mit Anmeldung/Login.

Anmeldung mit Chipkarte

Anmeldung mit Chipkarte unter Nutzung der BNotK SAK lite

Für die direkte Anmeldung am Bestellsystem der Zertifizierungsstelle benötigen Sie

  • Ihre Chipkarte der Bundesnotarkammer,
  • ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3,
  • die Anwendungen BNotK SAK lite oder XNP.

 

Betätigen Sie in der Anmeldemaske die Schaltfläche Mit Chipkarte anmelden.

BNotK SAK lite starten

Es öffnet sich zunächst der Hinweis, dass für die Anmeldung mit Ihrer Chipkarte die Anwendung BNotK SAK lite erforderlich ist.

Starten Sie die BNotK SAK lite, sofern diese bereits auf Ihrem Rechner installiert ist.

Andernfalls können Sie sich die Anwendung hier herunterladen.

Die Anwendung öffnet sich und liest Ihre Chipkarte aus.

Schließen Sie BNotK SAK lite nicht, sondern lassen Sie die Anwendung im Hintergrund geöffnet.

secureFramework Kommunikationsfester öffnen

Für die Kommunikation mit dem Kartenleser ist eine weitere Komponente notwendig. Betätigen Sie die Schaltfläche secureFramework Kommunikationsfester öffnen.

Schließen Sie auch diese Anwendung nicht, sondern lassen Sie sie im Hintergrund geöffnet.

PIN-Eingabe

Betätigen Sie die Schaltfläche Anmelden.

Sie werden nun aufgefordert, am Kartenlesegerät Ihre PIN einzugeben.

Nach erfolgreicher Eingabe Ihrer PIN gelangen Sie auf die Bestellstrecke.

Antragsstrecke (beA-Login)

Legen Sie nun in der Produktauswahl die Fernsignatur (beA) in den Warenkorb, indem Sie rechts neben dem Produkt auf den grünen Einkaufswagen klicken.

Mit bestätigen der Schaltfläche Vorwärts werden Sie weitergeleitet zu Ihren Persönlichen Daten.

Sobald Daten fehlen, wird das betroffene Feld rot umrandet angezeigt. 

Füllen Sie alle Felder aus, bis keines mehr rot markiert wird.

Geben Sie unten Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie diese.­­­

Betätigen Sie anschließend die Schaltfläche vorwärts. 

Sollten Sie zum ersten Mal eine qualifizierte elektronische Signatur beantragen oder Ihr Ausweisdokument nicht mehr aktuell sein, ist eine individuelle Identifizierung notwendig. In diesem Fall können Sie mit Ihren ausgedruckten Antragsunterlagen entweder zu Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer (sofern diese ein Kammeridentverfahren anbietet) oder zu einem Notar gehen, der Sie mittels Unterschriftsbeglaubigung identifiziert.

INFO: Die vollständigen Antragsdokumente werden uns anschließend durch die Rechtsanwaltskammer oder das Notariat über den elektronischen Rechtsverkehr (EGVP) übersandt.

Eine Anleitung zur korrekten Übermittlung des Signaturantrages für die Rechtsanwaltskammer oder das Notariat finden Sie in unserem Hilfebereich:
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/downloads

Sie werden nun gebeten ein Widerrufskennwort zu vergeben. Das Widerrufskennwort benötigen Sie zur Authentifizierung im Falle einer telefonischen Sperrung Ihrer beA-Karte.

Darüber hinaus dient das vergebene Widerrufskennwort als Passwort zum Öffnen Ihrer Antrags- und Bestelldokumente, die Sie nach dem Bestellabschluss als PDF-Dokument per E-Mail erhalten. Bewahren Sie das Widerrufskennwort daher bitte sicher auf.

Wiederolen Sie Ihr Widerrufskennwort und bestätigen Sie anschließend die Schaltfläche Vorwärts

Sie gelangen nun zur Übersicht Ihrer Versand- und Rechnungsadresse.

Ihre Rechnungsadresse kann Ihre Geschäftsadresse sein, Sie können jedoch auch ein abweichende Adresse auswählen. 

Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt hinterlegt sind. 

Bestätigen Sie anschließend die Schaltfläche Vorwärts

Sie gelangen nun zur Bestellübersicht. Prüfen Sie, ob alle Angaben der Richtigkeit entsprechen. 

Anschließend betätigen Sie die Schaltfläche Vorwärts

Sie werden nun zur Seite Abschluss weitergelietet. 

Setzen Sie jeweils einen Haken in alle vier Kästchen und betätigen Sie anschließend die Schaltfläche Antrag verbindlich stellen.

Sollte Ihre E-Mail-Adresse noch nicht verifiziert sein, erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail. Befolgen Sie bitte die in der E-Mail angegebenen Schritte. Anschließend wird Ihnen die Bestellbestätigung zugesandt.

Mit der Einführung der Fernsignatur wird sich das qualifizierte Zertifikat nicht mehr auf der Chipkarte befinden, sondern verbleibt in der hochsicheren Netzumgebung der Zertifizierungsstelle. Damit entfällt der bisherige Nachladevorgang, bei dem das qualifizierte Zertifikat erst auf die jeweilige beA-Karte geladen werden musste.

Nach erfolgeicher Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird die Fernsignatur von uns ausgestellt. Bis zum endgültigen Einsatz der Fernsignatur erhalten Sie von uns drei E-Mails:
          1.  Ihr Antrag wurde angenommen bzw. ist eingegangen
          2.  Ihr Antrag wurde geprüft und genehmigt
          3.  Die Fernsignatur wurde produziert

Nach dem Eintreffen der letzten E-Mail steht Ihnen im beA die Fernsignatur zur Verfügung.

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