11.12.2023

beA-Karten Mitarbeiter Tauschprozess

Die beA-Karten Mitarbeiter, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stellt daher ab August 2023 neue beA-Karten Mitarbeiter für einen Austausch bereit.

Abhängig vom Auslaufen der Gültigkeit wird die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Sie unaufgefordert und rechtzeitig per beA-Nachricht sowie E-Mail informieren, wenn Sie seinerzeit die Bestellung über Ihre SAFE-ID durchgeführt haben. Der Versand der neuen Karten erfolgt automatisch und ausschließlich an Ihre aktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragene Kanzleiadresse.

Keine weitere Verwendung für Mitarbeitendenkarten?

Es wird davon ausgegangen, dass die Mitarbeitendenkarten weiterhin in beA genutzt werden sollen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich nach Erhalt der Ablaufbenachrichtigung mittels Ihrer beA-Karte Basis am Kundenportal der Zertifizierungsstelle anmelden und dort auf den Austausch verzichten, sowie das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden.

Unmittelbar nachdem Ihnen eine neue Karte zugesendet wurde, lassen Sie bitte diese durch den entsprechenden Mitarbeitenden in dessen Profil hinterlegen.

Weitergehende Informationen zum Kundenportal erhalten Sie auf den folgenden Seiten unserer Onlinehilfe:

Anmeldung im Kundenportal 
Übersicht ablaufende beA-Karten Mitarbeiter 
Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bei Fragen zum Tausch der beA-Karten Mitarbeiter nutzen Sie bitte unser Kontaktformular .

Eine Übersicht über die weiteren Schritte zur Verwendung der neuen Karten in beA finden Sie im beA-Service-Portal.