Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter im Sinne des Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 eIDAS-Verordnung. Hier erhalten Notare, Justizangehörige, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte Signaturkarten für den elektronischen Rechtsverkehr. Die auf den qualifizierten Zertifikaten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beruhenden Signaturen genügen den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne des Artikel 3 Nummer 12 eIDAS-Verordnung.
Schauen Sie gern auf der Homepage der Zertifizierungsstelle vorbei oder kontaktieren Sie uns bei Fragen per E-Mail oder telefonisch.
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