Die Vorgaben der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80) wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) umgesetzt. Ergänzungen ergeben sich durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) vom 23. Juni 2022 (BGBl. I S. 1146).
Danach sind mittels des von der Bundesnotarkammer betriebenen Videokommunikationssystems die Beurkundung von GmbH-Gründungen ohne Sacheinlage sowie von Gründungsvollmachten und die Beglaubigung sämtlicher Registeranmeldungen zum Handelsregister, Partnerschaftsregister und zum Genossenschaftsregister zulässig.
Seit dem 1. August 2023 wurde der Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht erweitert. Zulässig sind dann u.a. auch die Beurkundung von GmbH-Sachgründungen und einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen, soweit keine anderen Formvorschriften entgegenstehen. Außerdem können dann Beglaubigungen für Anmeldungen zum Vereinsregister mittels des Videokommunikationssystems durchgeführt werden.
Hier finden Sie die Onlinehilfe zu den Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht. Diese Hilfestellung soll Ihnen den Umgang mit dem XNP-Modul „Online-Verfahren" erleichtern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie umfangreiche Anleitungen sowie Informationen zu den aufzunehmenden Angaben, zu den abzuhaltenden Videokonferenzen, der Benutzerverwaltung für die Online-Verfahren und vieles mehr.
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