Vorgang löschen

Haben Sie als Notarin / Notar oder als Mitarbeitende einen Vorgang angelegt, so können Sie diesen Vorgang auch wieder löschen. Sie gehen dazu in der Aktionsleiste auf Vorgang löschen.

Wenn Sie die Aktion Vorgang löschen anklicken, öffnet sich ein Dialogfenster mit einer Sicherheitsabfrage, ob Sie diesen Vorgang tatsächlich löschen wollen.

Bestätigen Sie dies mit Weiter, so wird der Vorgang gelöscht und wird nicht mehr in der Vorgangsübersicht angezeigt.

Gelöscht werden können von der Notarin oder dem Notar oder von den Mitarbeitenden angelegte Vorgänge, die noch keine Beteiligten enthalten und vom Bürger abgebrochene Vorgänge. Im Status "In Bearbeitung" befindliche Vorgänge, die Beteiligte enthalten, können nur entknüpft werden.