Vorgang löschen

Gelöscht werden können von der Notarin oder dem Notar oder von den Mitarbeitenden angelegte Vorgänge, die noch keine Beteiligten enthalten sowie vom Bürger abgebrochene Vorgänge. Sie gehen dazu in der Aktionsleiste auf Vorgang löschen.

Im Status "In Bearbeitung" befindliche Vorgänge, die Beteiligte enthalten, können nur entknüpft werden.

Wenn Sie die Aktion Vorgang löschen anklicken, öffnet sich ein Dialogfenster mit einer Sicherheitsabfrage, ob Sie diesen Vorgang tatsächlich löschen wollen.

Bestätigen Sie dies mit Weiter, so wird der Vorgang gelöscht und wird nicht mehr in der Vorgangsübersicht angezeigt.

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