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Vorgangschat mit den beteiligten Personen
Vorgangschat mit den beteiligten Personen auswählen
In der Vorgangsübersicht finden Sie in der Aktionsleiste die Aktion Vorgangschat mit den beteiligten Personen, der für die gesicherte Kommunikation mit den Beteiligten sowie mit den mit dem Vorgang verknüpften Dritten (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) genutzt werden kann. Die eingegebenen Nachrichten sind für alle mit dem Vorgang verknüpften Beteiligten sichtbar.
Allerdings können nur Beteiligte, denen Admin-Rechte verliehen wurden, mit dem Notar chatten. Alle anderen Beteiligten haben nur Leserechte (Stand 21.07.2022).
Übersicht Chat
Sie können nur nach Annahme des Vorgangs mit dem Absender des Vorgangs per Chat in Kontakt treten. Hier kann z.B. zeitnah mitgeteilt werden, dass z.B. die Erstellung eines Entwurfs bereits veranlasst wurde.
Alle eingeladenen Personen können im Interesse der Transparenz und der Gleichbehandlung alle Chat-Nachrichten sehen, die im Rahmen des Vorgangs mit der Notarin bzw. dem Notar ausgetauscht worden sind. Die Nachricht lässt sich durch die Beteiligten auf dem Web-Portal der Online-Verfahren oder über die Notar-App abrufen. Über den Eingang der Nachricht werden diese auf Wunsch (bürgerseitige Einstellung) benachrichtigt.