29.02.2024

Vorgangschat mit den beteiligten Personen

Vorgangschat mit den beteiligten Personen auswählen

Sie können nur nach Annahme des Vorgangs mit den beteiligten Personen des Vorgangs per Chat in Kontakt treten. In der Vorgangsansicht finden Sie hierzu in der Aktionsleiste rechts die Schaltfläche Vorgangschat mit den beteiligten Personen, der für die gesicherte Kommunikation mit den Beteiligten sowie mit den mit dem Vorgang verknüpften Dritten (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) genutzt werden kann.

Übersicht Chat

Alle eingeladenen Personen können im Interesse der Transparenz und der Gleichbehandlung alle Chat-Nachrichten sehen, die im Rahmen des Vorgangs mit der Notarin bzw. dem Notar ausgetauscht worden sind.