Vorgang abschließen

Der Abschluss eines Vorgangs kann von Ihnen über die Schaltfläche Vorgang abschließen in der Aktionsleiste vorgenommen werden, wenn Sie:

  • die Beurkundung oder Beglaubigung per Videokonferenz erfolgreich durchgeführt haben,
  • der Registervollzug erfolgreich durchgeführt und kontrolliert wurde,
  • alle Vorgangsdaten exportiert wurden und
  • keine weiteren Handlungen zum Vorgang offen sind.

Nach Abschluss des Vorgangs kann dieser von Ihnen nicht mehr bearbeitet werden und wird nach einer Frist von zwei Jahren gelöscht. Stellen Sie daher sicher, dass alle Vorgangsdaten von Ihnen exportiert wurden. Auch nach Abschluss eines Vorgangs ist dies noch möglich.

Bürgerdaten können nicht mehr heruntergeladen werden, wenn der Bürger den Vorgang bei sich bereits gelöscht hat.

Weitere Hinweise finden Sie unter Exportieren.

Klicken Sie anschließend auf die Aktion Vorgang abschließen.

Es öffnet sich ein Dialogfenster mit der Nachfrage, ob Sie diesen Vorgang tatsächlich abschließen möchten. Wenn Sie nun auf die Schaltfläche Weiter klicken, wird der Vorgangsabschluss vom System durchgeführt.

In der Vorgangsübersicht erhält der betreffende Vorgang den Status Abgeschlossen.

Zeitgleich erhalten alle Beteiligten, die mit dem Vorgang verknüpft sind, automatisch eine Benachrichtigung über den erfolgreichen Verfahrensabschluss per E-Mail.

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