Einrichtungen
15.11.2023
Vorgang abschließen
Der Abschluss eines Vorgangs kann von Ihnen über die Schaltfläche Vorgang abschließen in der Aktionsleiste vorgenommen werden, wenn Sie:
- die Beurkundung oder Beglaubigung per Videokonferenz erfolgreich durchgeführt haben,
- der Registervollzug erfolgreich durchgeführt und kontrolliert wurde,
- alle Vorgangsdaten exportiert wurden und
- keine weiteren Handlungen zum Vorgang offen sind.
Nach Abschluss des Vorgangs kann dieser von Ihnen nicht mehr bearbeitet werden und wird nach einer Frist von zwei Jahren gelöscht. Stellen Sie daher sicher, dass alle Vorgangsdaten von Ihnen exportiert wurden. Auch nach Abschluss eines Vorgangs ist dies noch möglich. Weitere Hinweise finden Sie unter Exportieren.
Klicken Sie anschließend auf die Aktion Vorgang abschließen.