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Spezialfall: elektronisch beglaubigte Abschriften für die Banken für die Eröffnung eines Geschäftskontos
Speziell bei der Eröffnung eines Geschäftskontos haben die Banken meist Schwierigkeiten, die qualifiziert elektronische Signatur des Notars zu prüfen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
a) Verweis auf die Signaturprüfungsanwendung der Bundesnotarkammer
b) Versand der elektronisch beglaubigten Abschrift über beN
c) Übersendung der elektronisch beglaubigten Abschrift mit Prüfvermerk
Möglichkeit der Signaturprüfung
Die Bundesnotarkammer hat eine Anwendung entwickelt, die es den Banken ermöglicht, Signaturen auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Mit dieser Anwendung können auch die im Rahmen der Online-Verfahren erstellten Urkunden nebst der dazugehörigen Signaturen geprüft werden.
Die Anwendung können Sie erreichen unter
https://signaturpruefung.bnotk.de
Im ersten Schritt können Sie hier das zu prüfende Dokument als PDF hochladen. Im zweiten Schritt laden Sie die Signaturdatei hoch, die sog. Pkcs7-Datei. Anschließend können Sie die Signatur überprüfen lassen. Im Ergebnis erhalten Sie die Mitteilung, ob die Signaturen gültig sind.
Bei der Eröffnung des Geschäftskontos können Sie mit Übersendung der elektronisch beglaubigten Abschrift an die Bank auf die Signaturprüfungsanwendung verweisen.
Versendung des Gründungsprotokolls an die Banken über beN
In der Praxis kommt es teilweise vor, dass Banken die qualifizierte elektronische Signatur nicht prüfen können. Manche Banken verlangen deshalb eine papierene beglaubigte Abschrift. Andere lassen aber auch die Übermittlung per beN an das entsprechende Bürger- oder Behördenpostfach der jeweiligen Bank genügen, um sich von der Legitimität der Urkunde zu überzeugen. Sie können hierfür das XNP-Modul SonA oder beN selbst nutzen. Das jeweilige Vorgehen sollte mit der jeweiligen Bank vorab geklärt werden.
Beglaubigte Abschrift erstellen mit Prüfvermerk
Laden Sie den Prüfvermerk herunter.
Gehen Sie anschließend auf Schließen.
Wollen Sie der Bank dann die beglaubigte Abschrift zur Verfügung stellen, so können Sie die beglaubigte Abschrift und den Prüfvermerk an die Bank übermitteln.
Übersendung einer papiernen beglaubigten Abschrift an die Bank
Eine (papierene) beglaubigte Abschrift von einem originär elektronischen Dokument können Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende im XNP-Modul Urkundenverzeichnis erstellen. Wählen Sie dazu in der Übersicht Ihres Urkundenverzeichnisses den betreffenden UVZ-Eintrag aus und betätigen Sie in der Aktionsleiste, die Schaltfläche Abschrift erstellen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen von beglaubigten Abschriften finden Sie in der Onlinehilfe im Bereich Urkundenverzeichnis unter Abschrift erstellen.
Diese können Sie dann dem Bürger zur Verfügung stellen, sollte die Bank keine der oben genannten Varianten für die Eröffnung eines Geschäftskontos akzeptieren.
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