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Vorgang anlegen
Neben der Neuanlage eines Vorgangs durch Annahme einer Ihnen übermittelten Vorgangsanfrage (Eingang eines Vorgangs) können Sie einen neuen Vorgang auch direkt aus der Übersicht der Online-Verfahren anlegen. Betätigen Sie Vorgang anlegen in der Aktionsleiste der Übersicht.
Vorhaben auswählen
Wählen Sie zunächst das Vorhaben aus:
Sie können wählen, ob es sich beispielsweise um eine Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) oder die Anmeldung zum Handelsregister handelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch mehrere Anliegenüber ein Vorhaben abwickeln können. So müssen Sie beispielsweise für die im Rahmen einer Gründung ebenfalls erforderlichen Handelsregisteranmeldung keinen separaten Vorgang anlegen, sondern können alles im Vorhaben "Gründung und Gründungsvollmacht GmbH/UG" vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die hier erfassten Unternehmensdaten und das Bürgeranliegen den Beteiligten im Webportal angezeigt werden. Interne Bearbeitungskommentare bzw. interne Kommentare jeglicher Art sind daher nicht zu empfehlen!
Bürgeranliegen
Bei der Überschrift Bürgeranliegen können Sie weitere Informationen für die Beteiligten eingeben. Dann steht es den Beteiligten frei, ebenfalls ergänzend zu dem ursprünglich mitgeteilten Anliegen weitere oder abweichende Informationen und Gestaltungswünsche an die Notarin oder an den Notar zu richten.
Weitere Informationen zur Bearbeitung eines Vorgangs haben wir Ihnen im Artikel Vorgang nach Annahme zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Übersicht derzeit einmal schließen und erneut öffnen müssen, damit sich diese aktualisiert. Wir arbeiten bereits an der Verbesserung der Aktualisierung.
Personen dem Vorgang hinzufügen
Für die vollständige Anlage eines Vorgangs ist es notwendig, dass Sie die erforderlichen Personen, die in einer Videokonferenz signieren müssen, zu diesem Vorgang einladen.
Nachdem sich die Vorgangsübersicht geöffnet hat, können Sie in der Aktionsleiste Personen im Vorgang auswählen. Ein neuer Reiter öffnet sich. Wählen Sie dann in der Aktionsleiste Personen hinzufügen.
Weitere Informationen finden Sie unterPersonen im Vorgang und Personen hinzufügen.
Achten Sie darauf, dass Sie mindestens eine Person zum Vorgang hinzufügen müssen, die sich als "Signierender" im System registriert.
Vorgang löschen
Das Löschen eines Vorgangs ist nur für selbst im XNP-Modul Online-Verfahren angelegte Vorgänge möglich. Von Beteiligten übermittelte und von Ihnen angenommene Vorgängen können nicht gelöscht, sondern nur entknüpft werden.