Einrichtungen
Wichtige Informationen auf einen Blick
- Mandanteninformation: Notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
- Mandanteninformation: Vorbereitung Ihres Notartermins
- Zulässige (inkl. ausländischer) Ausweisdokumente für die Online-Verfahren
- Permitted (incl. foreign) identity documents for online procedures
- Darstellung der Bürgerseite in den Online-Verfahren
- Faltblatt Notarielle Online-Verfahren
- Kurzanleitung Online-Verfahren
Dialogveranstaltungen: Fragen & Antworten
- Dialogveranstaltung vom 21.05.2026: Fragen und Antworten
- Dialogveranstaltung vom 21.05.2026: Präsentation
- Einführungsveranstaltung vom 09.10.2025: Fragen und Antworten
- Dialogveranstaltung vom 27.02.2025: Fragen und Antworten
- Dialogveranstaltung vom 13.02.2025: Fragen & Antworten
- Dialogveranstaltung vom 30.01.2026: Fragen und Antworten
- Dialogveranstaltung vom 16.01.2025: Fragen und Antworten
- Schulung zu den Online-Verfahren vom 14.11.2024: Fragen und Antworten
- Schulung zu den Online-Verfahren vom 14.11.2024: Präsentation
Technische Voraussetzungen
Das Online-Verfahren wird automatisch ab dem 01.08.2022 in XNP als Modul bereitgestellt und ist für alle Notarinnen und Notare nutzbar. Mitarbeiter erhalten das Modul Online-Verfahren, wenn Sie von der Notarin oder dem Notar in der Benutzerverwaltung für das Profil Online-Verfahren berechtigt wurden.
Der Zugang der Notarinnen und Notare zum Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer wird automatisch über die bereits etablierte Software XNP erfolgen. Notarinnen und Notare können das Videokommunikationssystem über das Modul „Online-Verfahren“ nutzen, das ab 1. August 2022 automatisch in XNP erscheinen wird. Technisch wird auf Seiten der Notarinnen und Notare nichts weiter erforderlich sein als eine ausreichende Internetverbindung (idealerweise >100 Mbit/s) sowie ein Computerarbeitsplatz mit einem oder zwei Monitoren (Empfehlung: Auflösung von mindestens 1080p und Größe von mindestens 22 Zoll), einer Webcam (Empfehlung: Auflösung von mindestens 1080p) und einem Mikrofon. Daneben sind ein Notarnetzzugang erforderlich sowie – für die abschließende notarielle Signatur – Karte und Kartenleser. Die Notarinnen und Notare werden also die meist ohnehin bereits vorhandene Standard-Hardware für die notariellen Online-Verfahren verwenden können. Das Videokonferenzsystem erlaubt technisch die gleichzeitige Teilnahme von zwanzig Personen, einschließlich Notarin oder Notar. Mehr als neun Personen sollten aber regelmäßig nur teilnehmen, wenn die Notarin oder der Notar über einen besonders großen und gut auflösenden Monitor (Empfehlung: Größe 36 Zoll) oder eine Videokonferenzanlage verfügt, sodass die Bilder der Beteiligten für eine ordnungsgemäße Verfahrensleitung hinreichend groß angezeigt werden.
Auf Bürgerseite ist es das Ziel der notariellen Online-Verfahren, den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine Teilnahme an den notariellen Online-Verfahren so einfach wie möglich zu machen und zugleich die für ein notarielles Verfahren unerlässlichen hohen Sicherheitsstandards umfassend zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger werden über eine Internetplattform der Bundesnotarkammer an den notariellen Online-Verfahren teilnehmen können (https://online.notar.de) und müssen sich dort zunächst registrieren. Für die Teilnahme am Online-Verfahren ist auf Bürgerseite notwendig ein Computer, Laptop, eine Webcam (Auflösung mindestens 480p), Ton und ein Mikrofon, sowie eine Internetverbindung (mindestens 6 MBit/s). Daneben wird ein Smartphone mit Mobilfunkempfang, NFC-Schnittstelle und der ab 1. August 2022 kostenlos verfügbaren Notar-App benötigt. NFC-Schnittstellen sind in den meisten Smartphones seit 2015 standardmäßig verbaut. Eine Liste geeigneter Smartphones findet sich unter https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete.
Für die mit dem Bürger ausgetauschten Dokumente sind folgende Dateiformate für Dokumente zugelassen:
- für Textdokumente: *pdf, *docx, *.doc
- für Bilddateien: *.png, *.jpg, *.jpeg, *.tiff, *.tif
Für den Bereich in der Videokonferenz zu signierende Dokumente ist nur das PDF-Format als Dateiformat zugelassen.
Für beide Bereiche ist das Hochladen von Excel-Dateien aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie in der Onlinehilfe unter Dokumente verwalten.
Informationen zu technischen Störungen finden Sie unter Störung, Information und Wartung.
Technische Informationen für Systembetreuer erhalten Sie hier.
Unseren technischen Support erreichen Sie außerdem unter:
E-Mail: online-verfahren(@)bnotk.de
Telefon: 0800 35 50 - 300
Mo-Fr, 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die Verwendung von Terminalservern verweisen wir auf die Systemvoraussetzungen zu XNP.
Nein, alle gültigen Personalausweise verfügen technisch über die Online-Ausweisfunktion (eID).
Bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen muss diese jedoch ggf. vom Bürgeramt freigeschaltet werden, falls dies nicht bei Ausgabe des Dokuments erfolgt ist.
Hinweis zum Lichtbild: Dieses kann nur auf Personalausweisen ausgelesen werden, die ab dem 2.8.2021 ausgestellt wurden.
Das Auslesen des Lichtbildes ist bei Personalausweisen, die nach dem 1.8.2021 ausgestellt wurden, möglich. Sofern Bürger ein älteres Dokument besitzen, kann das Lichtbild alternativ aus dem Reisepass ausgelesen werden. Das gilt für alle gültigen deutschen Reisepässe. https://online.notar.de/hilfe-faq/auslesen-des-digitalen-lichtbildes/erforderliche-ausweisdokumente#main-content
Falls Sie nicht mehr im Besitz Ihres PIN-Briefes sind oder Ihre Ausweis-PIN vergessen haben, benötigen Sie für die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion (eID) eine neue Ausweis-PIN. Diese erhalten Sie direkt vor Ort in Ihrem Bürgeramt.
Hierzu kontaktieren Bürgerinnen und Bürger am besten die nächste Auslandsvertretung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/auslandsvertretungen-node).
Eine Liste der Länder, deren Bürger sich per eID mit dem erforderlichen Vertrauensniveau identifizieren können finden Sie unter https://online.notar.de/hilfe-faq/identifizieren-mit-eid/eid-geeignete-auslaendische-ausweisdokumente#main-content.
Eine Liste zulässiger Ausweisdokumente für die Identifizierung finden Sie unter https://online.notar.de/downloads/user_upload/Dokumente/eID-Liste_Online-Verfahren.pdf.
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