Umgesetzte Verbesserungen, Fehlerbereinigungen und Inhalte
Neue funktion "fenster freigeben"
Die neue Funktion „Fenster freigeben“ ermöglicht es in der Videokonferenz ein Anwendungsfenster (z.B. Word) zu teilen. Damit können Sie ein Word-Dokument in der Videokonferenz anzeigen und darin „live“ vor den Augen der Beteiligten Änderungen vornehmen. Da ein Word-Dokument nicht signiert werden kann, müssen Sie es abschließend in ein PDF-Dokument umwandeln, um dieses in die Videokonferenz hochzuladen und zu signieren. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, keine vertraulichen Inhalte mit unbefugten Beteiligten zu teilen.
Termin ohne bestätigung
Es ist nun möglich Termine zu erstellen, die keiner Bestätigung durch die Bürgerseite bedürfen.
Beurkundungstermine für eid-nutzer nur noch mit gültigem signaturzertifikat
Beteiligte mit eID können Beurkundungstermine nur noch betreten, wenn ein gültiges Signaturzertifikat vorliegt.
Videokonferenz als beratungstermin
Vorgangs-Beteiligte mit eID können ab sofort Beratungstermine betreten ohne die Identifizierung mit eID durchlaufen zu müssen. Die Funktionen zur Durchführung einer Signatur in der Videokonferenz entfallen in den Beratungsterminen.
aDmin-rechte für den Bürger entfallen
Ab sofort verfügen alle Bürger über die Rechte, die bislang unter "Admin-Rechte" zusammengefasst waren. Diese können weder durch die Notarin / den Notar noch die Beteiligten eines Vorgangs entzogen oder vergeben werden.
Einladungsrecht
Die Notarin bzw. der Notar haben nun die Möglichkeit einzelnen Beteiligten eines Vorgangs das Recht zum Verschicken von Einladungen zu entziehen oder zu vergeben.
Entfernen von Personen aus einem vorgang
Das Recht einzelne Personen aus einem Vorgang zu entfernen liegt nun ausschließlich bei der Notarin / dem Notar.
löschen von Dokumenten
Dokumente, die von den Bürgern hochgeladen wurden, können nur noch von der Notarin / dem Notar gelöscht werden sobald der entsprechende Vorgang bei diesen eingegangen ist.
E-Mail-Benachrichtigung bei Eingang eines neuen Vorgangs
Geht bei der Notarin / dem Notar ein neuer Vorgang ein, so erhält diese/r fortan eine E-Mail-Benachrichtigung sofern eine entsprechende E-Mail-Adresse im NVZ hinterlegt ist.
weitere Kontaktdaten für Berater
Personen, die sich ohne eID in den Online-Verfahren registrieren (sog. Dritte oder Berater) können nun ebenfalls eine Mobilfunknummer hinterlegen, die die Notarin / der Notar unter Personen im Vorgang nebst weiteren personenbezogenen Angaben einsehen können.
keine bearbeitung von personen vor annahme des Vorgangs
Sofern ein Vorgang noch nicht durch die Notarin / den Notar angenommen wurde, können fortan folgende Aktionen nicht mehr vorab durch die Notarin / den Notar durchgeführt werden:
- Personen hinzufügen
- Einladungslink kopieren
- Einladung löschen
Neue Notarauswahl durch den bürger
Der Bürger hat 96 Stunden nach einer Notarauswahl die Möglichkeit, die Notarin bzw. den Notar zu wechseln. Die neue Notarin bzw. der neue Notar erhält sofort direkt Zugriff auf den betreffenden Vorgang. Die vorige Notarin bzw. der vorige Notar verliert den Zugriff auf den Vorgang mit sofortiger Wirkung.