Geldwäschegesetz


Hinweis-Meldung bezüglich Nutzung des GwG-Meldeportals der Bundesnotarkammer

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 31. März 2023 sind wir von der FIU kurzfristig darüber informiert worden, dass umfassende Anpassungen am goAML Web Portal zum 03. April 2023 durchgeführt werden, welche die Abgabe von Verdachtsmeldungen betreffen. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Änderungen das Erstellen und Hochladen von XML-Dateien durch das GwG-Meldeportal der Bundesnotarkammer ab dem 03.04.2023 nicht möglich ist, so dass die Meldungen direkt über goAML abzugeben sind. Meldungen über goAML Web sind wie gewohnt möglich.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Anpassung und versuchen Ihnen schnellstmöglich die Dienste des GwG-Meldetools der Bundesnotarkammer wieder zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Ihre Bundesnotarkammer

Herzlich willkommen in der Onlinehilfe zum Geldwäschegesetz. Hier finden Sie Hilfestellungen und Anleitungen zur Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie der Benutzung des GwG-Prüfungstools und dem anschließenden GwG-Meldeportal. 


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Schauen Sie gern auf der Homepage des Geldwäschegesetzes vorbei oder kontaktieren Sie uns bei Fragen zum per E-Mail.