04.06.2026

Modul qeS-Beglaubigung

Zu Ihrer Unterstützung bei der Vornahme einer Präsenzbeglaubigung ist das Modul qeS-Beglaubigung geschaffen worden.

Mit diesem Modul ist es insbesondere möglich,

  • Vorgänge anzulegen, zu speichern und erneut zu bearbeiten,
  • Ausgangsdokumente hochzuladen, die qualifizierte elektronische Signatur/en enthalten, die von dem/den Erschienenen in Gegenwart der Notarin oder des Notars anerkannt wurden,
  • das Prüfprotokoll (§ 39a Abs. 3 BeurkG) zur systemseitig erfolgenden Signaturprüfung einzusehen sowie bei Bedarf herunterzuladen oder auszudrucken,
  • einen elektronischen Beglaubigungsvermerk nach § 40a Abs. 2 BeurkG zu erstellen und anzufügen (nachstehend auch als „Beglaubigungsvermerk“ bezeichnet)
  • hierbei die angebotene Vermerktextvorlage zu nutzen, die systemseitig sowohl mit Beteiligtendaten, dem Signaturprüfergebnis und der kryptographischen Bezugsnahme nach § 39a Abs. 4 BeurkG befüllt wird,
  • einen im Rahmen einer qeS-Beglaubigung vorbereiteten Vermerk unter Einsichtnahme in das Prüfprotokoll notariell zu signieren,
  • den signierten Vermerk der qeS-Beglaubigung und das Ausgangsdokument durch Herunterladen lokal zu speichern.

In der folgenden Onlinehilfe werden der Aufbau und die Funktionen des Moduls qeS-Beglaubigung ausführlich beschrieben. Weiter stellen wir Ihnen zur Einführung eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung als auch eine Anleitung zur Weiterverwendung der qeS-Beglaubigung im elektronischen Rechtsverkehr.

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