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Modul Präsenzbeglaubigung
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) trat überwiegend am 1. August 2022 in Kraft. Damit ist auch die Möglichkeit der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur, die in Gegenwart des Notars anerkannt worden ist, die sogenannte Präsenzbeglaubigung, eingeführt worden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 40a Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BeurkG.
Auf das das Rundschreiben der Bundesnotarkammer Nr. 7/2022 verweisen wir in diesem Zusammenhang. Dort finden Sie weitere Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen und wertvolle Praxishinweise zur Behandlung im Urkundenverzeichnis, in der elektronischen Urkundensammlung und im elektronischen Rechtsverkehr.
Zu Ihrer Unterstützung bei der Vornahme einer Präsenzbeglaubigung ist ein gleichnamiges Modul in XNotar geschaffen worden.
Mit diesem Modul ist es insbesondere möglich,
- Vorgänge anzulegen, zu speichern und erneut zu bearbeiten,
- Ausgangsdokumente hochzuladen, die qualifizierte elektronische Signatur/en enthalten, die von dem/den Erschienenen in Gegenwart der Notarin oder des Notars anerkannt wurden,
- das Prüfprotokoll (§ 39a Abs. 3 BeurkG) zur systemseitig erfolgenden Signaturprüfung einzusehen sowie bei Bedarf herunterzuladen oder auszudrucken,
- einen elektronischen Beglaubigungsvermerk nach § 40a Abs. 2 BeurkG zu erstellen und anzufügen (nachstehend auch als „Präsenzbeglaubigungsvermerk“ bezeichnet)
- hierbei die angebotene Vermerkstextvorlage zu nutzen, die systemseitig sowohl mit Beteiligtendaten, dem Signaturprüfergebnis und der kryptographischen Bezugsnahme nach § 39a Abs. 4 BeurkG befüllt wird,
- einen im Rahmen einer Präsenzbeglaubigung vorbereiteten Vermerk unter Einsichtnahme in das Prüfprotokoll notariell zu signieren,
- den signierten Vermerk der Präsenzbeglaubigung und das Ausgangsdokument durch herunterladen lokal zu speichern.
In der folgenden Onlinehilfe werden der Aufbau und die Funktionen des Moduls Präsenzbeglaubigung ausführlich beschrieben. Weiter stellen wir Ihnen zur Einführung eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung als auch eine Anleitung zur Weiterverwendung der Präsenzbeglaubigung im elektronischen Rechtsverkehr.
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