MoPeG / Gesellschaftsregister und XNotar

Nachfolgende Informationen beziehen sich spezifisch auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht auf die Anwendung XNotar und die Praxisabläufe im Notarbüro auswirken.
Die Bundesnotarkammer hat außerdem mit Rundschreiben 8/2023 vom 28.11.2023 ein ausführliches Rundschreiben zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auf die notarielle Praxis bereitgestellt.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von XNotar wird inbesondere auf Abschnitt IV. des Rundschreibens hingewiesen sowie auf die Klarstellung in der XNP-Meldung zum Rundschreiben 8/2023 bezüglich einer möglichen Einreichung schon vor dem 1.1.2024.

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist insbesondere die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und infolgedessen die Eintragungsfähigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts verbunden.

Praxisorientierte Informationen und konkrete Änderungen
Einstiegshilfen (Erklärvideos)
Informationen an Notarsoftwarehersteller

Praxisorientierte Informationen und konkrete Änderungen in XNotar

Im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ergeben sich für die tägliche Arbeitspraxis in den Notarbüros nachfolgende Änderungen bzw. Erweiterungen in den Modulen Handelsregister und Grundbuch.

Wichtig! Vorbereitung von Vorgängen in XNotar ab sofort / Versand ab 01. Januar 2024
Modul Handelsregister
Modul Grundbuch

Wichtig! Vorbereitung von Vorgängen ab sofort / Versand ab 01. Januar 2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Ab sofort ist die Vorbereitung von Vorgängen zur Eintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister möglich. Die Vorbereitung von Vorgängen erfolgt über das XNotar-Modul Handelsregister (wie z. B. auch die Vorbereitung von Vorgängen zur Eintragung im Partnerschafts- und Genossenschaftsregister).

Unterstützende praxisorientierte Informationen finden Sie nachfolgend:

Modul Handelsregister

KarteikarteÄnderung/Neuerung

Rechtsträger

Im Bereich Rechtsträger gibt es nun neben den bereits vorhandenen Rechtsformen zusätzlich die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) sowie die Rechtsform ausländischen Rechts GsR zur Auswahl.

Es gibt zudem einen weiteren Registertyp Gesellschaftsregister sowie das weitere Registerzeichen GsR.

Rechtsform und Registertyp des Rechtsträgers werden - wie auch von anderen Rechtsformen bekannt - systemseitig belegt, wenn im Datenfeld "Bezeichnung" einer der folgenden Rechtsformzusätze verwendet wird:

  • GbR
  • eGbR
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts
 

Neue Anmeldefälle

Für die Rechtsform "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR" werden auf Grundlage der Vorgaben des XJustiz-Standards vier neue Anmeldefälle bereitgestellt:

  • Ersteintragung eGbR
  • Eintritt Gesellschafter(in) eGbR
  • Austritt Gesellschafter(in) eGbR
  • Änderung der Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin einer eGbR
 
Ergänzung in bestehenden Anmeldefälle

Ergänzend werden für die Rechtsform "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR" weitere Anmeldefälle nach Vorgaben des XJustiz-Standards bereitgestellt:

  • Anmeldefälle nach dem UmwG
  • Sitzverlegung
  • Änderung der Firma
  • Anmeldung der Geschäftsanschrift
  • Anmeldung Auflösung
  • Löschung des Rechtsträgers
  • Rechtsformwechsel außerhalb des UmwG

Ergibt sich aus der täglichen Praxisarbeit hier aus Ihrer Sicht der Bedarf für die Bereitstellung weiterer Anmeldefälle für die Rechtsform "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR", wenden Sie sich damit gerne an xnp@bnotk.de

Künftige Anmeldefälle

Derzeit befindet sich ein weiterer Anmeldefall zum Statuswechsel (§ 707 c MoPeG) in Abstimmung mit den zuständigen Stellen auf Justizseite. Dieser wird Anfang 2024 ergänzend zur Verfügung gestellt werden.

Bis dahin kann für einen Vorgang zum Statuswechsel der Auffangfall "Sonstige Anmeldung / Mitteilung" verwendet werden.

Änderung der Bezeichnung

Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird die Bezeichnung Einlage/Hafteinlage in Haftsumme geändert.

Die Anwendung XNotar wird diesbezüglich Anfang 2024 angepasst.

Nutzerführung in der Anwendung vor dem 1. Januar 2024

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024 erhalten Sie folgende Warnung (bei Validieren und bei jedem Statuswechsel, insbesondere vor Versenden): "Die Einreichung von Anmeldungen zur ausgewählten Rechtsform ist erst mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage des MoPeG zulässig."

Modul Grundbuch

Im Modul Grundbuch ergibt sich lediglich folgende Anwendungserweiterung:

AnwendungsbereichÄnderung/Neuerung

Karteikarte Beteiligte

Auf der Karteikarte Beteiligte wird für den Personentyp Organisation und die Rechtsform eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR ergänzend das Registerzeichen Gesellschaftsregister/GsR angeboten.

Einstiegshilfe (Erklärvideos)

Vorgangsvorbereitung für die Ersteintragung einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

Regelfall zum 1. Januar 2024

Vorgangsvorbereitung zu einer bereits eingetragenen "eGbR"

Perspektivisch, Vorgänge zu Änderungen:

Informationen für Notarsoftwarehersteller

Ergänzende Informationen für Notarsoftwarhersteller sind entsprechend im technischen Bereich der Onlinehilfe bereitgestellt.