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- Technischer Bereich
MoPeG / Gesellschaftsregister und XNotar
Nachfolgende Informationen beziehen sich spezifisch auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht auf die Anwendung XNotar und die Praxisabläufe im Notarbüro auswirken.
Die Bundesnotarkammer hat außerdem mit Rundschreiben 8/2023 vom 28.11.2023 ein ausführliches Rundschreiben zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auf die notarielle Praxis bereitgestellt.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von XNotar wird inbesondere auf Abschnitt IV. des Rundschreibens hingewiesen sowie auf die Klarstellung in der XNP-Meldung zum Rundschreiben 8/2023 bezüglich einer möglichen Einreichung schon vor dem 1.1.2024.
Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist insbesondere die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und infolgedessen die Eintragungsfähigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts verbunden.
Praxisorientierte Informationen und konkrete Änderungen
Einstiegshilfen (Erklärvideos)
Informationen an Notarsoftwarehersteller
Praxisorientierte Informationen und konkrete Änderungen in XNotar
Im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ergeben sich für die tägliche Arbeitspraxis in den Notarbüros nachfolgende Änderungen bzw. Erweiterungen in den Modulen Handelsregister und Grundbuch.
Wichtig! Vorbereitung von Vorgängen in XNotar ab sofort / Versand ab 01. Januar 2024
Modul Handelsregister
Modul Grundbuch
Wichtig! Vorbereitung von Vorgängen ab sofort / Versand ab 01. Januar 2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Ab sofort ist die Vorbereitung von Vorgängen zur Eintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister möglich. Die Vorbereitung von Vorgängen erfolgt über das XNotar-Modul Handelsregister (wie z. B. auch die Vorbereitung von Vorgängen zur Eintragung im Partnerschafts- und Genossenschaftsregister).
Unterstützende praxisorientierte Informationen finden Sie nachfolgend:
Modul Handelsregister
Karteikarte | Änderung/Neuerung |
---|---|
Rechtsträger | Im Bereich Rechtsträger gibt es nun neben den bereits vorhandenen Rechtsformen zusätzlich die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) sowie die Rechtsform ausländischen Rechts GsR zur Auswahl. Es gibt zudem einen weiteren Registertyp Gesellschaftsregister sowie das weitere Registerzeichen GsR. Rechtsform und Registertyp des Rechtsträgers werden - wie auch von anderen Rechtsformen bekannt - systemseitig belegt, wenn im Datenfeld "Bezeichnung" einer der folgenden Rechtsformzusätze verwendet wird:
|
Neue Anmeldefälle | Für die Rechtsform "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR" werden auf Grundlage der Vorgaben des XJustiz-Standards vier neue Anmeldefälle bereitgestellt:
|
Ergänzung in bestehenden Anmeldefälle | Ergänzend werden für die Rechtsform "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR" weitere Anmeldefälle nach Vorgaben des XJustiz-Standards bereitgestellt:
Ergibt sich aus der täglichen Praxisarbeit hier aus Ihrer Sicht der Bedarf für die Bereitstellung weiterer Anmeldefälle für die Rechtsform "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR", wenden Sie sich damit gerne an xnp@bnotk.de |
Künftige Anmeldefälle | Derzeit befindet sich ein weiterer Anmeldefall zum Statuswechsel (§ 707 c MoPeG) in Abstimmung mit den zuständigen Stellen auf Justizseite. Dieser wird Anfang 2024 ergänzend zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin kann für einen Vorgang zum Statuswechsel der Auffangfall "Sonstige Anmeldung / Mitteilung" verwendet werden. |
Änderung der Bezeichnung | Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird die Bezeichnung Einlage/Hafteinlage in Haftsumme geändert. Die Anwendung XNotar wird diesbezüglich Anfang 2024 angepasst. |
Nutzerführung in der Anwendung vor dem 1. Januar 2024
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024 erhalten Sie folgende Warnung (bei Validieren und bei jedem Statuswechsel, insbesondere vor Versenden): "Die Einreichung von Anmeldungen zur ausgewählten Rechtsform ist erst mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage des MoPeG zulässig."
Wir weisen ergänzend auf die Klarstellung in der XNP-Meldung zum Rundschreiben 8/2023 bezüglich einer möglichen Einreichung schon vor dem 1.1.2024 hin.
Modul Grundbuch
Im Modul Grundbuch ergibt sich lediglich folgende Anwendungserweiterung:
Anwendungsbereich | Änderung/Neuerung |
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Karteikarte Beteiligte | Auf der Karteikarte Beteiligte wird für den Personentyp Organisation und die Rechtsform eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts/eGbR ergänzend das Registerzeichen Gesellschaftsregister/GsR angeboten. |
Einstiegshilfe (Erklärvideos)
Vorgangsvorbereitung für die Ersteintragung einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
Regelfall zum 1. Januar 2024
Vorgangsvorbereitung zu einer bereits eingetragenen "eGbR"
Perspektivisch, Vorgänge zu Änderungen:
Informationen für Notarsoftwarehersteller
Ergänzende Informationen für Notarsoftwarhersteller sind entsprechend im technischen Bereich der Onlinehilfe bereitgestellt.
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