03.06.2026

Vorgang zu einer qeS-Beglaubigung löschen

Die Aktion Löschen steht zur Verfügung, um einen Vorgang für eine qeS-Beglaubigung auch wieder löschen zu können.

Das Löschen kann entweder erforderlich sein, weil der Vorgang zur qeS-Beglaubigung nicht mehr abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen wurde und für die Weiterverwendung nicht mehr benötigt wird.

Ein Vorgang zu einer qeS-Beglaubigung kann nur aus der Übersicht der Beglaubigungen heraus gelöscht werden.

Bitte beachten Sie, dass das Löschen im Modul qeS-Beglaubigungnicht zweistufig verläuft.

Das Ausführen der Aktion Löschen kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Zum Löschen eines Vorgang gehen Sie wie folgt vor:

  • Wählen Sie in der Übersicht der qeS-Beglaubigung den Vorgang aus, den Sie löschen möchten.
  • Wählen Sie das Drei-Punkte-Menü am Vorgang und wählen Sie die Schaltfläche Löschen.

Im sich öffnenden Dialogfenster werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie dabei sind, einen Vorgang endgültig zu löschen.

Sie können entweder den Vorgang löschen oder das Löschen abbrechen. 

Bestätigen Sie die Schaltfläche Löschen. 

Der Vorgang wird mit allen erfassten Daten und Dokumenten aus dem Datenbestand aus dem Modul qeS-Beglaubigung gelöscht.

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