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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
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30.09.2022
Löschen: Vorgang zu einer Präsenzbeglaubigung löschen
Die Aktion Löschen steht zur Verfügung, um einen Vorgang für eine Präsenzbeglaubigung auch wieder löschen zu können.
Das Löschen kann entweder erforderlich sein, weil der Vorgang zur Präsenzbeglaubigung nicht mehr abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen wurde und für die Weiterverwendung nicht mehr benötigt wird.
Ein Vorgang zu einer Präsenzbeglaubigung kann nur aus der Übersicht der Präsenzbeglaubigungen heraus gelöscht werden.
Bitte beachten Sie, dass das Löschen im Modul Präsenzbeglaubigung nicht zweistufig verläuft.
Das Ausführen der Aktion Löschen kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Zum Löschen eines Vorgang gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie in der Übersicht der Präsenzbeglaubigungen den Vorgang aus, den Sie Löschen möchten.
- Betätigen Sie die Aktion Löschen in der Aktionsleiste.
- Das System weist darauf hin, dass Sie dabei sind, einen Vorgang endgültig zu löschen.
- Bestätigen Sie mit OK.
- Der Vorgang wird mit allen erfassten Daten und Dokumenten aus dem Datenbestand aus dem Modul "Präsenzbeglaubigung" gelöscht.