15.11.2021

Schritt 5: Identifizierung der formell Beteiligten

Im Schritt 5 von 5 erfolgt der Abschluss der Prüfung mit folgendem Prüfungspunkt: 
Identifizierung der formell Beteiligten

Identifizierung der formell Beteiligten

Sie müssen die formell Beteiligten (= Erschienenen) identifizieren.

  • Liegen Ihnen die erforderlichen Ausweisdokumente bereits als Kopie oder Scan vor?

Die Überprüfung der Identität erfolgt anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises, mit dem im Inland die Pass-und Ausweispflicht erfüllt wird.

1. EU-Bürger/Bürger des europäischen Wirtschaftsraums
Das ist für einen deutschen Staatsangehörigen u. a. der Personalausweis und der Reisepass. Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Staatsangehörige der Schweiz wird die inländische Ausweispflicht ebenfalls mit einem von diesen Staaten ausgestellten Personalausweis und Reisepass erfüllt.
 
2. Andere Staatsangehörige
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Drittstaatsangehöriger kann die inländische Ausweispflicht hingegen nur durch einen in Deutschland durch anerkannten ausländischen Pass oder einen von deutschen Behörden ausgestellten Passersatz bzw. eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung erfüllen. Mit den zuletzt genannten beiden Dokumenten ist allerdings nur dann eine Identifizierung zur Gewissheit des Notar möglich, wenn nach dem Inhalt des Dokuments die Personalangaben nicht lediglich auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen.