Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
-
Unsere Einrichtungen
-
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
Schritt 5: Identifizierung der formell Beteiligten
Im Schritt 5 von 5 erfolgt der Abschluss der Prüfung mit folgendem Prüfungspunkt:
Identifizierung der formell Beteiligten
Identifizierung der formell Beteiligten
Sie müssen die formell Beteiligten (= Erschienenen) identifizieren.
- Liegen Ihnen die erforderlichen Ausweisdokumente bereits als Kopie oder Scan vor?
Die Überprüfung der Identität erfolgt anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises, mit dem im Inland die Pass-und Ausweispflicht erfüllt wird.
1. EU-Bürger/Bürger des europäischen Wirtschaftsraums
Das ist für einen deutschen Staatsangehörigen u. a. der Personalausweis und der Reisepass. Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Staatsangehörige der Schweiz wird die inländische Ausweispflicht ebenfalls mit einem von diesen Staaten ausgestellten Personalausweis und Reisepass erfüllt.
2. Andere Staatsangehörige
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Drittstaatsangehöriger kann die inländische Ausweispflicht hingegen nur durch einen in Deutschland durch anerkannten ausländischen Pass oder einen von deutschen Behörden ausgestellten Passersatz bzw. eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung erfüllen. Mit den zuletzt genannten beiden Dokumenten ist allerdings nur dann eine Identifizierung zur Gewissheit des Notar möglich, wenn nach dem Inhalt des Dokuments die Personalangaben nicht lediglich auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen.
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.
Individuelle Cookie-Einstellungen
Datenschutzeinstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Notwendige Cookies
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie-Informationen anzeigen
Cookie-Informationen verbergen
Staticfilecache
Cookiename: | staticfilecache |
Laufzeit: | 1 Stunde |
Persistence
Cookiename: | persistence |
Laufzeit: | Session Cookie |
Typo3 Frontend User
Cookiename: | fe_typo_user |
Laufzeit: | Session Cookie |
waconcookiemanagement
speichert die hier getroffene Auswahl
Anbieter: | Typo3 Extension: wacon_cookie_management |
Cookiename: | waconcookiemanagement |
Laufzeit: | 365 Tage |
Datenschutzlink: | https://onlinehilfe.bnotk.de/datenschutzerklaerung-onlinehilfe.html |
Cookies für Statistiken
Statistik-Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Cookie-Informationen anzeigen
Cookie-Informationen verbergen
Matomo
Unsere Webseite benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo benutzt Technologien, die die seitenübergreifende Wiedererkennung des Nutzers zur Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen. So können die Anzahl der Seitenaufrufe und nutzerbezogene Informationen zu statistischen und analytischen Zwecken erhoben werden.
Anbieter: | Matomo |
Cookiename: | _pk_id; _pk_ses |
Laufzeit: | 395 Tage (_pk_id); 30 Minuten (_pk_ses) |
Datenschutzlink: | https://onlinehilfe.bnotk.de/datenschutzerklaerung-onlinehilfe.html |