05.01.2026

Korrigieren: Veräußerungsanzeige korrigieren

Nach dem Versand einer Veräußerungsanzeige kann es erforderlich sein, gemachte Angaben zu berichtigten oder zu ergänzen.


Wann ist eine Korrektur möglich?

Eine Korrektur der Veräußerungsanzeige ist möglich, wenn

  • die Art des Rechtsgeschäfts falsch angegeben wurde
  • das Datum “Angebot befristet bis zum” falsch angegeben wurde
  • ein Grundstück hinzugefügt oder entfernt werden soll
  • Grundstücksdaten korrigiert werden müssen
  • Angaben zu einer natürlichen Person (außer Steuer-ID und Beteiligtenrolle) zu korriegieren sind
  • Angaben zu einer Organisation (außer Bezeichnung und Beteiligtenrolle) zu korrigieren sind
  • ein weiterer Beteiligter nachträglich hinzugefügt werden muss
  • die UVZ-Nummer falsch übermittelt wurde
  • die Grundstücksauswahl im Vollzugsschritt nicht korrekt war
  • die Art oder der Betrag der Gegenleistung falsch war oder ergänzt/entfernt werden muss
  • eine falsche Angabe zur Rechtswirksamkeit oder ein falsches Datum Eintritt Rechtswirksamkeit übermittelt wurde

Zur Abgrenzung: Wann ist eine Veräußerungsanzeige zu korrigieren und wann zu stornieren? Beachten Sie bitte auch unsere Onlinehilfeseite zur Aktion Stornieren.

Eine Korrektur sollte stets mit Augenmaß und bei Unsicherheit nach Absprache mit dem Finanzamt erfolgen. Wenn z. B. längere Zeit nach der Veräußerungsanzeige vergangen ist (ggf. schon der Grunderwerbsteuerbescheid erlassen wurde) und z. B. ein Schreibfehler im Vornamen eines Beteiligten zufällig auffällt, kann von einer Korrektur abgesehen werden. 


Veräußerungsanzeige korrigieren

Eine Veräußerungsanzeige im Status “Versendet” kann korrigiert werden.

  • Öffnen Sie den Vorgang im Bearbeitungsmodus und wechseln Sie zu den Vollzugsschritten.
  • Am Vollzugsschritt steht Ihnen die Aktion Korrigieren zur Verfügung.
  • Klicken Sie die Schaltfläche Korrigieren.
  • Es öffnet sich ein Dialog mit den vollzugsschrittspezifischen Daten.
  • Es können die aktiven Felder korrigiert werden.
  • Bereits vorgenommene Änderungen auf den Karteikarten des Vorgangs, z.B. Hinzufügen eines weiteren Beteiligten, werden mit Klick auf Korrektur mitteilen berücksichtigt und an das Finanzamt übersandt.
  • Die Mitteilung der Korrektur wird zum Versand abgegeben.
  • Wie beim Versand der Veräußerungsanzeige beginnt auch hier die ELSTER-Prüfung, die einige Zeit (bis zu drei Tage) in Anspruch nehmen kann.
  • Nach erfolgreichem Versand der Korrektur wechselt der Status des Vollzugsschritts auf “Versendet”.
  • Im Bereich ELSTER-Nachrichten werden die Nachricht und das Datum mit Zeitstempel sichtbar.
  • Zu Dokumententationszwecken kann das Nachrichtenprotokoll heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
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