Bundesland Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 4.12.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter Salzgitter und Dannenberg.
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Bei der Auswahl einer UVZ-Nummer für die neue UVZ-Verbindung kommt es bei Eingabe der UVZ-Nummer im Suchfeld zu einem kurzen "aufblinken" einer Validierung. Dies ist ein Fehlverhalten. Die Suche und die Auswahlmöglichkeit wird dadurch aber nicht beeinflusst. Das Verhalten ist bekannt und wird zur Behebung beauftragt.
Bundesland Bayern
Das Bundesland Bayern erweitert zum 13.11.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Auf der Karteikarte Beteiligte ist ein inaktiver Button "UVZ-Import" angezeigt. Die Funktion hierzu wird erst mit nächster Versionsaktualisierung bereitgestellt. Die bisherigen Anwendungsfunktionen im Bereich der Karteikarte Beteligte können davon unabhängig uneingeschränkt genutzt werden.
Bundesland Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 1.11.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter Wilhelmshaven und Oldenburg.
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
Zum 31.10.2023 erfolgt die im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) vorgesehene jährliche Inbetriebnahme der dann gültigen XJustiz-Version.
Bundesland Bayern
Das Bundesland Bayern erweitert zum 30.10.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
Bundesland Bayern
Das Bundesland Bayern erweitert zum 16.10.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
Bundesland Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 04.10.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter Nienburg und Soltau.
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang bitten wir nochmal zu berücksichtigen, dass die Dauer der Anzeige von Erfolgsmitteilungen pro Nutzer über Einstellungen definiert werden kann. Eine Anzeige von ca. 4 - 6 Sekunden wird empfohlen, um sowohl die Anzeige ausreichend lange angezeigt zu erhalten, um sie zu lesen, als auch nicht zu lange, um dadurch im Arbeitsfluss gestört zu werden.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Bundesland Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 04.09.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Grundbuchamt Meppen,
zum 11.09.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Grundbuchamt Otterndorf.
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen für das Bundesland Bayern
Das Bundesland Bayern erweitert zum 24.07.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um die Grundbuchämter Cham, Regensburg und Straubing.
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Bayern (Grundbuchamt Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
Das Bundesland Bayern erweitert zum 10.07.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Grundbuchamt Ansbach und Weißenburg i. Bay.
In XNotar stehen diese Grundbuchämter mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung zum 10.07.2023 zur Verfügung.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie demächst auch auf dieser Seite einsehen https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen. Alle derzeit für 2023 noch geplanten Erweiterungen des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Bayern finden Sie zudem hier zusammengefasst: https://www.bnotk.de/intern/xnp-meldungen/details/weitere-eroeffnung-des-erv-in-grundbuchsachen-in-bayern.
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
Die Tastatursteuerung wurde
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Niedersachsen (Grundbuchamt Alfeld (Leine), Elze, Herzberg am Harz)
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 19.06.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Grundbuchamt Alfeld (Leine), Elze, Herzberg am Harz.
In XNotar stehen diese Grundbuchämter mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung zum 19.06.2023 zur Verfügung.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie auf dieser Seite einsehen
https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Niedersachsen (Grundbuchamt Bückeburg und Wolfsburg)
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 08.05.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Grundbuchamt Bückeburg und das Grundbuchamt Wolfsburg
In XNotar stehen diese Grundbuchämter mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung ab 05.05.2023 zur Verfügung.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie nach entsprechender Veröffentlichung auf dieser Seite einsehen
https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
Ergänzender Hinweis dazu: Die Anzeigedauer der Erfolgsmitteilungen, die oben links in XNP angezeigt werden, kann über den Einstellungsbereich für jeden Nutzer variabel definiert werden (Anzeige zwischen 1 bis 15 Sekunden möglich): Anpassen der Einstellungen
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Für das Modul Grundbuch sind in dieser Versionsaktualisierung keine funktionalen Neuerungen/Änderungen enthalten.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Bei der Personensuche innerhalb des Personentyps "natürlich Person" kommt es zu einem Fehlverhalten in der Weise, dass nach Bestätigen der Suche der eingegebene Suchbegriff bestehen bleibt; das ist auch dann der Fall, wenn im Anschluß auf den Personentyp "Organisation" gewechselt wird. Die Sucheingabe muss in diesem Fall vorübergehen manuell gelöscht werden.
Die Behebung des Fehlverhaltens ist bereits beauftragt.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Lädt man ein Dokument, welches bereits auf der Karteikarte Dokumente hochgeladen wurde, erneut hoch erscheint nach dem Speichern die Flyin-Benachrichtigung mit dem Inhalt, dass das Dokument bereits verwendet wird, in englischer Sprache. In den anderen Modulen erscheint die Meldung auf deutsch. Die Änderung im Modul Grundbuch, sodass die Meldung auch dort auf deutsch erscheint wird demnächst zur Umsetzung beauftragt werden.
Bei der Personensuche innerhalb des Personentyps "natürlich Person" kommt es zu einem Fehlverhalten in der Weise, dass nach Bestätigen der Suche der eingegebene Suchbegriff bestehen bleibt; das ist auch dann der Fall, wenn im Anschluß auf den Personentyp "Organisation" gewechselt wird. Die Sucheingabe muss in diesem Fall vorübergehen manuell gelöscht werden.
Die Behebung des Fehlverhaltens ist bereits beauftragt.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen für das Bundesland Hessen
Das Bundesland Hessen erweitert zum 01.03.2023 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in der Weise, dass alle noch verbliebenen Grundbuchämter aufgenommen werden.
Ergänzende Informationen finden Sie hier.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Lädt man ein Dokument, welches bereits auf der Karteikarte Dokumente hochgeladen wurde, erneut hoch erscheint nach dem Speichern die Flyin-Benachrichtigung mit dem Inhalt, dass das Dokument bereits verwendet wird, in englischer Sprache. In den anderen Modulen erscheint die Meldung auf deutsch. Die Änderung im Modul Grundbuch, sodass die Meldung auch dort auf deutsch erscheint wird demnächst zur Umsetzung beauftragt werden.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Lädt man ein Dokument, welches bereits auf der Karteikarte Dokumente hochgeladen wurde, erneut hoch erscheint nach dem Speichern die Flyin-Benachrichtigung mit dem Inhalt, dass das Dokument bereits verwendet wird, in englischer Sprache. In den anderen Modulen erscheint die Meldung auf deutsch. Die Änderung im Modul Grundbuch, sodass die Meldung auch dort auf deutsch erscheint wird demnächst zur Umsetzung beauftragt werden.
Wählt man auf der Karteikarte Grundstücke über Grundstück hinzufügen ein Bundesland aus, erscheinen die entsprechenden Felder zur Erfassung der Grundstücksdaten. Gleichzeitig erscheint auf der Schaltfläche "Grundstück hinzufügen" die Erweiterung Grundstück in <Bundesland> hinzufügen . Das Bundesland ergibt sich aus dem zuletzt ausgewählten Bundesland. Leider erfolgt die Anzeige dieser Erweiterung in <Bundesland> nicht mehr, sodass die Schaltfäche immer nur "Grundstück hinzufügen" heißt. Die Behebung dieses Anzeigefehlers ist bereits beauftragt.
Auf der Karteikarte Grunddaten wurden Anwenderhinweise in den Datenfeldern Aktenzeichen/UVZ-Nummer und Aktenzeichen des Gerichts eingefügt. Diese werden immer dann angezeigt, wenn das Feld (noch) keinen Inhalt hat, und zwar wie folgt:
→ Aktenzeichen/UVZ-Nummer:
"Geben Sie hier bitte ein spezifisches Aktenzeichen für den Vorgang ein, z. B. die UVZ-Nummer"
→ Aktenzeichen des Gerichts:
"Geben Sie hier bitte ein ggf. bereits vorhandenes Aktenzeichen des Gerichts zu diesem Vorgang ein"
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Lädt man ein Dokument, welches bereits auf der Karteikarte Dokumente hochgeladen wurde, erneut hoch erscheint nach dem Speichern die Flyin-Benachrichtigung mit dem Inhalt, dass das Dokument bereits verwendet wird, in englischer Sprache. In den anderen Modulen erscheint die Meldung auf deutsch. Die Änderung im Modul Grundbuch, sodass die Meldung auch dort auf deutsch erscheint wird demnächst zur Umsetzung beauftragt werden.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Niedersachsen (Grundbuchamt Göttingen)
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 05.12.2022 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Grundbuchamt Göttingen.
In XNotar steht das Grundbuchamt Göttingen mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung ab 05.12.2022 zur Verfügung.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie auch auf dieser Seite einsehen https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
Start des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Hessen
Das Bundesland Hessen startet zum 1.12.2022 in den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen mit dem Grundbuchamt Bad Homburg.
In XNotar wird das Grundbuchamt Bad Homburg mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung ab 1.12.2022 zur Verfügung stehen.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie auch auf dieser Seite einsehen https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen.
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 28.11.2022 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Amtsgericht Hildesheim.
In XNotar steht das Amtsgericht Hildesheim mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung ab 28.11.2022 zur Verfügung.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie auch auf dieser Seite einsehen https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Lädt man ein Dokument, welches bereits auf der Karteikarte Dokumente hochgeladen wurde, erneut hoch erscheint nach dem Speichern die Flyin-Benachrichtigung mit dem Inhalt, dass das Dokument bereits verwendet wird, in englischer Sprache. In den anderen Modulen erscheint die Meldung auf deutsch. Die Änderung im Modul Grundbuch, sodass die Meldung auch dort auf deutsch erscheint wird demnächst zur Umsetzung beauftragt werden.
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen erweitert zum 01.11.2022 den Echtbetrieb des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen um das Amtsgericht Hannover.
In XNotar steht das Amtsgericht Hannover mit allen Grundbuchbezirken/Gemarkungen zur Verwendung ab 1.11.2022 zur Verfügung.
Die zugrundeliegende Verordnung können Sie auch auf dieser Seite einsehen https://www.elrv.info/elektronischer-rechtsverkehr/uebersicht-verordnungen
Softwarehersteller finden hierzu erforderliche Informationen im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.
Umstellung des XJustiz-Formats zum 31. Oktober 2022 und diesbezügliche Anpassungen im Modul Grundbuch
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an xnp@bnotk.de, insbesondere wenn Ihnen hier im Bereich
eingehende Nachrichten und
automatische Zuordnung von in beN eingehenden Nachrichten zu Vorgängen aus dem Modul Grundbuch
Als Notarsoftwarehersteller wenden Sie sich bitte wie gewohnt an softwarehersteller@bnotk.de
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
In Absprache mit den Softwareverbünden der Justiz für die Bundesländer, zu denen strukturiere Antragsdaten übermittelt werden (also alle, außer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein), wurde folgende Änderung durchgeführt. Die Informationen zur Eintragungsgrundlage ist nur noch für folgende Dokumentarten anzugeben:
Das XNotar-Modul Grundbuch wurde systemseitig entsprechend konfiguriert, dass die Eintragungsgrundlage künftig auch nur mehr zu diesen Dokumentarten abgefragt wird.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
In den Listen zur Bearbeiterauswahl stehen neben den direkten Mitarbeitenden im Notarbüro immer auch alle Vertretungen zur Auswahl. Leider ist die Auswahl derzeit nicht auf die lediglich aktuell gültigen Vertretungen begrenzbar. Eine Behebung in den Umsystemen der Bundesnotarkammer ist derzeit noch ausstehend.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Aufgrund einer Umsetzung im Rahmen der Weiterentwicklung der künftigen Benutzerverwaltung kommt es in der derzeitigen Version der Anwendung dazu, dass die Meldung zum Entsperren eines gesperrten Dokuments derzeit den Nutzer, der das Dokument noch in Bearbeitung hat, mit der technischen UUID anstelle des Klarnamens, anzeigt. Dieses Fehlverhalten wurde bereits behoben und tritt ab der nächsten Versionsaktualisierung nicht mehr auf.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Im Datenfeld UR-/UVZ-Nummer ist die Eingabe von 255 Zeichen möglich. Ab einer Eingabe von 50 Zeichen ist das Speichern hier derzeit nicht möglich. Das Fehlverhalten ist bereits zur Behebung beauftragt. Bis dahin bitten wir Sie im Datenfeld UR-/UVZ-Nummer keine Eingaben über 50 Zeichen einzugeben.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Im Datenfeld UR-/UVZ-Nummer ist die Eingabe von 255 Zeichen möglich. Ab einer Eingabe von 50 Zeichen ist das Speichern hier derzeit nicht möglich. Das Fehlverhalten ist bereits zur Behebung beauftragt. Bis dahin bitten wir Sie im Datenfeld UR-/UVZ-Nummer keine Eingaben über 50 Zeichen einzugeben.
Derzeit kann es bei indviduell erstellten Anschreiben-Vorlagen dazu kommen, dass Grafiken nicht angezeigt werden. Wir werden dieses Fehlverhalten kurzfristig beheben und Sie hierüber informieren. Bitte ändern Sie Ihre Vorlagen nicht ab. Nach Behebung wird die Anzeige der Grafiken wieder wie gewohnt erfolgen.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Bei den Antragsarten: Auflassungsvormerkung, Bauhandwerkssicherungshypothek, Grundschuld, Hypothek, Höchstbetragshypothek, Rentenschuld und Sicherungshypothek waren die Bereiche "Weitere Angaben bezogen auf bereits eingetragene Rechte" und "Weitere Angaben bezogen auf das einzutragene Recht" standardmäig ausgeklappt. Zur besseren Übersichtlichkeit sind diese Bereiche ab dieser Version generell erstmal zugeklappt und können vom Anwender bei Bedarf ausgeklappt und befülllt werden.
Zusammen mit der Versionsaktualisierung ändert sich das Verhalten der Anwendung aber nach Login in XNP im Zusammenspiel mit dem Modul beN:
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Nach Hochladen einer Datei über den neueingefügten Dialog zum Hochladen einer Datei gelangt der Anwender in den PDF-Viewer. Diesen kann man mit Speichern & Schließen/Schließen schließen und gelangt zurück zur Übersicht der Dokumente.
Änderungen im Modul Dokumente in XNP (Menüleiste links):
Änderungen beim Hochladen von Dokumenten: Die bisherige Konvertierungsregel zu Dokumenten in XNP ist geändert:
Im Bereich des Dialogs zum Hochladen einer Datei können Sie nun entscheiden, ob Sie
Hierbei gilt:
→ für PDF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-PDF-Format über die gesamte Weiterbearbeitung, also auch bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.).
→ für TIF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-TIFF-Format, aber nur solange Sie diese nicht bearbeiten. Hochgeladene TIFF-Dateien werden bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.) weiterhin systemseitig in das PDF/A-1b konvertiert.
TIF-Dateien, die Sie nicht durch Anfügen eines Vermerks oder andere Aktionen bearbeiten, oder signierte TIFF-Dateien, die Sie nicht verändern, behalten das Ursprungsformat.
Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in das PDF/A-1b-Format, werden Sie auch bei Einstieg in die Signaturmappe nochmal darauf hingewiesen, dass das Format nicht PDF/A-1b-konform ist, können aber auch dort erneut das Konvertieren überspringen.
Hinweis: Im Rahmen der Nutzung von XNotar und im Elektronischen Rechtsverkehr gibt es derzeit keine Anwendungsfälle, die ein Konvertieren von PDF-Dokumenten in PDF/A-1b zwingend erfordern. Es obliegt daher Ihrem eigenen Ermessen, zu konvertieren oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Durchführung der Aktualisierung auf den Onlinehilfeseiten:
Im Rahmen von in Gesprächen mit verschiedenen Notarsoftwareherstellern aufgekommenen Optimierungsbitten beim Import von Datensätzen wurden umgesetzt.
Statuswechsel: Bei verschiedenen Konstellationen (sowohl Einzel- als auch Stapelbearbeitung) kann nun direkt aus dem Dialog heraus der Vorgang "fortgesetzt" werden, auch wenn Warnungen bestehen.
Es wurden weitere Platzhalter im systemseitig generierbaren Anschreiben zur Verfügung gestellt:
UR-Nummer
Aktenzeichen des Gerichts (nur in XNotar-Grundbuch)
Anwenderhinweis für bereits erstellte individuelle Vorlagen, die im XNP-Datenordner, dort im jeweiligen Bereich Vorlagen abgelegt sind: Sie können bereits existierende individuelle Vorlage durch Einfügen des/der Platzhalter an dem von Ihnen gewünschten Platz in der bestehenden Vorlage entsprechend ergänzend: {{Ur-Nummer}} {{Aktenzeichen-Gericht}}
und folgende Änderungen wurden darüberhinaus in XNP vorgenommen, die je nach Funktionsumfang auch von den Modulen von XNotar und/oder beN genutzt werden:
Optimierung beim Hochladen und Konvertieren im Bereich von TIF(F)-Formaten.
Bei einem Versand aus dem Modul Dokumente in XNP (z. B. Antrag auf Erteilung einer Signaturkarte) wird der Anwender nun darauf hingewiesen, wenn ein Beglaubigungsvermerk zwar angefügt, aber nicht signiert wurde - ein Versand über beN ist dann nicht möglich.
außerdem:
Die Einschränkungen bei der Druckqualität bei direkten Ausdruck nach Öffnen sind behoben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) und weitere Einschränkungen/Verbesserungen, die sich in der Umsetzung befinden, finden Sie hier.