Änderungen beim Hochladen von Dokumenten: Die bisherige Konvertierungsregel zu Dokumenten in XNP ist geändert:
Im Bereich des Dialogs zum Hochladen einer Datei können Sie nun entscheiden, ob Sie
- das Ursprungsformat beibehalten wollen (in diesem Fall muss im ergänzten Dialog zum Hochladen einer Datei keine Aktion angestoßen werden)
- das Ursprungsformat in das Format PDF/A-1b konvertieren möchten (in diesem Fall muss im ergänzten Dialog zum Hochladen einer Datei die Checkbox "Das Dokument soll nach PDF/A-1b konvertiert werden" aktiviert werden).
Hierbei gilt:
→ für PDF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-PDF-Format über die gesamte Weiterbearbeitung, also auch bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.).
→ für TIF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-TIFF-Format, aber nur solange Sie diese nicht bearbeiten. Hochgeladene TIFF-Dateien werden bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.) weiterhin systemseitig in das PDF/A-1b konvertiert.
TIF-Dateien, die Sie nicht durch Anfügen eines Vermerks oder andere Aktionen bearbeiten, oder signierte TIFF-Dateien, die Sie nicht verändern, behalten das Ursprungsformat.
Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in das PDF/A-1b-Format, werden Sie auch bei Einstieg in die Signaturmappe nochmal darauf hingewiesen, dass das Format nicht PDF/A-1b-konform ist, können aber auch dort erneut das Konvertieren überspringen.
Hinweis: Im Rahmen der Nutzung von XNotar und im Elektronischen Rechtsverkehr gibt es derzeit keine Anwendungsfälle, die ein Konvertieren von PDF-Dokumenten in PDF/A-1b zwingend erfordern. Es obliegt daher Ihrem eigenen Ermessen, zu konvertieren oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Durchführung der Aktualisierung auf den Onlinehilfeseiten: